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Nach Gerichtsbeschluss zur „Kita-Publikation“: Bedarf von Kitas muss ernst genommen werden

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Berlin, 16.04.2019. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Antrag auf einstweilige Anordnung der Amadeu Antonio Stiftung zurückgewiesen. Die Stiftung nimmt die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und betont, dass die Debatte um Rechtspopulismus in der Kita nun endlich sachlich geführt werden muss. Die Stiftung bedauert, dass das Wohl der Kinder und die realen Bedarfe der Kitas in der öffentlichen Debatte bisher in den Hintergrund gerückt sind.

Die Stiftung richtete sich mit ihrem Antrag im Dezember gegen die Verbreitung einer Pressemitteilung des Bezirksamts, in der dieses von der Nutzung der Publikation „Ene, mene, muh – und raus bist du! Ungleichwertigkeit und frühkindliche Pädagogik“ abriet. Nach Auffassung der Stiftung verstieß das Bezirksamt als staatliche Institution mit der Pressemitteilung gegen das Sachlichkeitsgebot und griff somit aktiv in die freie Meinungsbildung ein. Diese Auffassung teilte das Verwaltungsgericht nicht.

„Nach unserer Auffassung war es nicht zulässig, dass in einer Pressemeldung des Bezirksamtes Kitas vom Gebrauch der Publikation abgeraten wurde. Die Handreichung entstand als Reaktion auf Bedarfe von Kitas und wurde aus der Praxis explizit gewünscht. Mit der Pressemitteilung wurden diese Bedarfe in Abrede gestellt und die dringend notwendige Debatte um Menschenfeindlichkeit in Kitas unterlaufen“, erklärt Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung.

Auch eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerks belegt, dass die Mehrheit der befragten Kita-Leitungen Erfahrungen mit Rechtspopulismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gemacht hat. Der gesetzliche Auftrag, dass Kitas sich auch mit Lebensverhältnissen von Familien auseinandersetzen müssen, ist handlungsleitend für die in der Publikation beschriebenen Hilfestellungen.

In der beanstandeten Pressemitteilung wurde die Publikation kritisiert und behauptet, sie vermittle selbst Vorurteile, anstatt sie zu bekämpfen. Aus der über sechzigseitigen Publikation griff die Pressemitteilung zwei Fallbeispiele auf, die zuvor durch gezielte Auslassung, falsche Zitierung und offenbar bewusste Missinterpretation von rechtspopulistischen Medien in der Öffentlichkeit skandalisiert worden waren.

„Es ist dringend geboten, die Debatte um Rechtspopulismus in der Kita sachlich zu führen und das Wohl der Kinder wieder in den Vordergrund zu stellen. Der Bedarf der Kitas besteht trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts unverändert fort. Es bleibt unser Kernanliegen, pädagogische Fachkräfte bei diesen Herausforderungen zu unterstützen“, unterstreicht Timo Reinfrank.

Klarstellung der Stiftung zu den Vorwürfen gegen die Handreichung:

https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/klarstellung-es-geht-um-das-kindeswohl-und-nicht-um-blonde-zoepfe-31355/

Stellungnahme des Deutschen Kinderhilfswerks zur öffentlichen Diskussion um die Publikation:

https://www.dkhw.de/schwerpunkte/demokratiebildung-von-anfang-an/politische-arbeit/

 

Kontakt für Rückfragen:

Amadeu Antonio Stiftung

030/240 886 16 | info@amadeu-antonio-stiftung.de

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