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| , Berlin-Lichtenberg

Am Morgen des 17. September 2016 wurde Eugeniu B. beim Stehlen in einer Edeka-Filiale in Berlin-Lichtenberg vom Geschäftsführer André S. beobachtet. Anstatt die Polizei zu verständigen und Anzeige zu erstatten, brachte er Eugeniu B. in einen verschlossenen Raum des Supermarkts. Hier lagen die Quarzsandhandschuhe des Filialleiters griffbereit. Er zog sie an und prügelte mehrmals auf den wehrlosen Eugeniu B. ein, bevor er ihn trat und aus einer Hintertür in den Hof stieß. Der Filialleiter dokumentierte seine Tat und schickte die Aufnahme über soziale Medien an die Mitarbeiter_innen. Dabei kommentierte er die Tat mit rassistischen Bemerkungen.

Eugeniu B. besuchte nach dem Vorfall seine Familie. Den Weinbrand, den er versucht hatte zu stehlen, wollte er als Geschenk mitbringen. Seiner Cousine erzählte er, dass er ?wie ein Hund? zusammengeschlagen worden war und es ihm schlecht ginge. Seine Familienangehörigen rieten ihm, zum Arzt zu gehen. Doch Eugeniu B. musste warten, bis ein Arzt, der ihn ohne Versichertenkarte behandelt, Sprechstunde hatte. Ein oder zwei Tage später besuchte Eugeniu B. einen Freund. Hier klagte er über schwere Kopfschmerzen und konnte die Nacht über nicht schlafen. Als der Freund einen Notarzt rufen wollte, verließ Eugeniu B. dessen Wohnung. Um den 19. September herum ging Eugeniu B. zum Arzt, der ihn sofort ins Krankenhaus einwies. Hier starb er kurze Zeit später an einer Hirnblutung.

Der Berliner Beratungsstelle Reach Out zufolge wurden Ende Januar 2017 Ermittlungen gegen André S. aufgenommen und ein Gerichtsverfahren gegen ihn eröffnet. Während der gesamten Verhandlung wurden die rassistischen und sozialdarwinistischen Einstellungen des Angeklagten und einiger Zeug_innen offensichtlich.  Allen Prozessbeobachter_innen wurde klar, dass es ähnliche Taten schon mehrfach gegeben hatte. So benutzte der Filialleiter laut Zeug_innenaussagen seine Quarzsandhandschuhe regelmäßig gegen ?Diebe?, jedoch nur gegen jene, die er als ?Ausländer? erkannte. Diese waren meistens obdachlos. Es war die Regel, sie in einen Lagerraum zu bringen, dort zu schlagen und dies  zu filmen. Das Gericht sprach den Angeklagten am 27. März 2017 der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig und verurteilte ihn zu 3 Jahren und 3 Monaten Haft. In der mündlichen Urteilsbegründung verwies der vorsitzende Richter auf die Menschenverachtung, den Rassismus und Zynismus, die der Angeklagte bei der Tatausübung gezeigt habe. Auch war das Gericht davon überzeugt, dass mindestens ein Schlag des Filialleiters mitursächlich für den Tod von Eugeniu B. war. Der Angeklagte hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Weder das Gericht noch die Nebenklagevertretung thematisierten den gesellschaftlichen Rassismus und Sozialdarwinismus, in dessen Kontext die Tat möglich wurde. Durch die begriffliche Kennzeichnung der Tat als ?ausländerfeindlich? und ?menschenverachtend? wurde das Geschehen vor Gericht individualisiert und auf individuelle Einstellungen der Tatbeteiligten reduziert.

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