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Relativierung von NS-Verbrechen in Vermieter*innen-Zeitschrift

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„BILDblog“ berichtet von einem Artikel im Magazin „Das Grundeigentum“, der die Verfolgung der Jüdinnen*Juden während der Zeit des Nationalsozialismus relativiert. Der Autor des Textes ist zugleich Herausgeber des besagten Magazins, das sich laut Eigenbeschreibung als „Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft“ begreift. Unter dem Titel „Vom Rechtsstaat zum Maßnahmenstaat“ kritisiert der Autor einige wohnungs- beziehungsweise sozialpolitische Entscheidungen der Bundesregierung und rückt sie in die Nähe des „Doppelstaates“. Letzterer beschreibt laut dem Juristen und Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel, der diesen Begriff 1940 prägte, den NS-Staat als „Maßnahmenstaat“, der sich nicht (mehr) als „Normenstaat“ an Gesetzen und Rechtstaatlichkeit, sondern an politischen Zweckmäßigkeitsüberlegungen orientierte. In diesem Kontext stehen auch die zunehmend fehlenden Rechte von Jüdinnen*Juden im Dritten Reich und deren Verfolgung durch die Nationalsozialisten. Dabei überträgt der Autor des Artikels, so „BILDblog“, diese Situation auf die heutige Lage der Vermieter*innen, indem er behauptet: „Das Privateigentum [im NS-Staat] war geschützt – aber nicht das der Juden. Auch in der Bundesrepublik scheint das Privateigentum geschützt – aber nicht jedermanns.“ Mit dieser Aussage relativiert der Autor die schrittweise erfolgte Entrechtung und Enteignung von Jüdinnen*Juden während der Zeit des Nationalsozialismus.

Vorfalltyp: Publikation / Debatten(beiträge)

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