, Dresden
| Das Dresdner Landgericht verurteilt fünf Mitglieder der Gruppierung „Hooligans Elbflorenz“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs. Es werden Haftstrafen zwischen 9 Monaten und 4 Jahren ausgesprochen, ein Angeklagter kommt mit einer Geldstrafe davon. In der Urteilsverkündung werden die „Hooligans Elbflorenz“ als kriminelle Vereinigung mit rechtsextremem Hintergrund definiert. Während der Urteilsverkündung wird der vorsitzende Richter aus dem Zuschauerraum als „Jude“ beschimpft.