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Interview

„Der Rechtstaat lebt von Anerkennung und Vertrauen“

Philipp Wendt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Die extreme Rechte und der Rechtspopulismus haben in den letzten Jahren an Einfluss gewonnen. Ist das Grundgesetz 70 Jahre nach seiner Entstehung diesen Herausforderungen gewachsen? Ist der Rechtsstaat aktuell in besonderer Weise bedroht? Was können zivilgesellschaftliche Organisationen tun, die sich von der Debatte um Gemeinnützigkeit in ihrer Existenz bedroht sehen? Wir sprachen mit Rechtsanwalt Philipp Wendt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).

Sind 70 Jahre Grundgesetz ein Anlass zum Feiern? Das Grundgesetz wird immer wieder von rechtspopulistischer und rechtsextremer Seite in Frage gestellt bzw. instrumentalisiert – was können demokratische Kräfte dem entgegensetzen? 

Ich feiere lieber die Geburtstage meiner Familienmitglieder, nicht die von Gesetzen. Gesetze sind in erster Linie Arbeitswerkzeug für Juristen.

Das Grundgesetz ist eine gute Verfassung. Auch der Gesetzgeber muss sich daran halten und es gibt den Menschen individuelle, einklagbare Rechte. Das gab es in der Weimarer Zeit noch nicht. Das Grundgesetz und auch der Rechtsstaat leben davon, dass wir sie beachten. Hier setzt der Rechtspopulismus an, wenn z.B. unliebsame gerichtliche Entscheidungen in Zweifel gezogen werden, weil sie einem vermeintlichen Volkswillen – was immer das sein soll – nicht entsprächen.

Es zeigt sich, dass Werte wie Demokratie und Rechtstaat und die Achtung der Rechte der Einzelnen offenbar nicht selbstverständlich sind. Wir müssen immer wieder dafür werben.

Inwiefern ist das Grundgesetz, 70 Jahre nach Inkrafttreten, den aktuellen Herausforderungen noch gewachsen?

Es wäre falsch, das Grundgesetz 70 Jahre nach dessen Inkrafttreten wegen des Erstarkens der rechten Populisten infrage zu stellen. Ansonsten hätten die rechten Akteure mehr erreicht, als sie zu träumen gewagt hätten. Der Gleichheitssatz, die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Rechtsweggarantie – um nur einige zu nennen – sind hohe Güter. Sie gelten gerade auch für diejenigen, die diese Rechte begrenzen oder nicht allen zugestehen wollen.  Ich finde es richtig, dass das Bundesverfassungsgericht die Versammlungsfreiheit auch von Rechtsextremisten sichert. Unseren demokratischen Rechtsstaat verteidigen wir nicht dadurch, dass wir seine Gegner verbieten.

Zur Zeit häufen sich Angriffe auf die Zivilgesellschaft (in Form von Übergriffen, Diffamierungskampagnen, Forderungen nach Entzug der Gemeinnützigkeit bzw. der ideologischen Überprüfung der Angestellten etc.). Inwiefern ist das ein Thema für den DAV?

Das Grundgesetz stellt in erster Linie Regeln auf, die für den Staat gelten. Der muss unsere Grundrechte achten.  Sofern Angriffe auf die Zivilgesellschaft von staatlicher Seite kommen, können sie tatsächlich Grundrechte der Einzelnen beschränken. Der Eingriff in Grundrechte ist immer ein Thema für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und damit auch ein Thema für den DAV. Besonders alarmiert sind wir als Verband der Rechtsanwälte, wenn Personen das Recht genommen wird, sich gegen staatliche Eingriffe zu wehren. Der DAV steht für den Zugang zum Recht und ein faires Verfahren für alle. Das heißt: Auch gegen Übergriffe und Diffamierung müssen sich die Menschen wehren können.

Als Folge der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Gemeinnützigkeit der Anti-Globalisierungsorganisation Attac fordern Politiker*innen jetzt eine Gesetzesänderung zur Regelung der Gemeinnützigkeit. Viele zivilgesellschaftliche Organisationen sehen die Gefahr, mit drohendem Entzug der Gemeinnützigkeit handlungsunfähig gemacht zu werden.

Ich sehe auch, dass Organisationen, die für ihre Finanzierung auf die steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit angewiesen sind, sich durch die aktuelle Debatte in ihrer Existenz bedroht sehen.

Eine Organisation „verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“, so sagt es § 52 der Abgaben-Ordnung. Als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen ist zum Beispiel die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens. Das passt aus meiner Sicht wunderbar auf die Amadeu Antonio Stiftung. Wichtig ist auch, dass die konkrete Tätigkeit der Organisation zu ihren jeweiligen in der Satzung beschriebenen gemeinnützigen Aufgaben passt. Am besten prüfen Organisationen gemeinsam mit einer Steueranwältin und unter Einbeziehung der Finanzverwaltung ihre Satzung und schärfen gegebenenfalls nach. Organisationen sollten hierbei sehr sorgfältig sein.

Das Motto des Anwaltstages 2019 ist „Rechtsstaat leben“. Sehen Sie den Rechtsstaat aktuell in besonderer Weise bedroht?

In der aktuellen politischen Debatte wird der Rechtsstaat oft gleichgesetzt mit einem starken Staat. Der Staat müsse in der Lage sein, das von ihm gesetzte Recht durchzusetzen. Dieses „Durchsetzen“ mache den Rechtsstaat aus. Natürlich muss der Staat das Recht vollziehen. Das ist aber nicht der Kern des Rechtsstaats, wie wir ihn verstehen. Rechtsstaat hat immer auch das Recht der Einzelnen im Blick. Rechtsstaat lebt dann, wenn auch einzelne sich in einem fairen Verfahren mit ihren Rechten gegen den Staat durchsetzen können.

Ein Beispiel: Wenn Demonstrierende auf Bäumen sitzen und trotz Aufforderung nicht herunterkommen, dann ist nicht der Rechtsstaat in Gefahr. Dann kommt halt die Polizei. Das ist das Gewaltmonopol, welches selbst wieder einer Kontrolle unterliegt. Andersherum: Wenn sich Einzelne nicht mehr gegen die polizeiliche Maßnahme wehren können, oder wenn sich der Staat nicht an die gerichtliche Entscheidung hält, dann besteht ein rechtstaatliches Problem.

Es gibt Umfragen, nach denen die Bevölkerung glauben soll, dass Strafen in Deutschland zu gering seien und Verfahren in großen Teilen zu lange dauern. Anwältinnen und Anwälten wird vorgeworfen, dass sie der Justiz „Knüppel zwischen die Beine“ werfen. Diese Beispiele zeigen ein negatives Bild von dem, was wir Juristen den ganzen Tag produzieren. Beim Anwaltstag wollen wir z.B. zeigen, dass auch sehr formell wirkende Verfahrensregeln einen Zweck haben. Sie sichern, dass niemand im Prozess unter die Räder kommt. Da ist es nicht schlimm, wenn es auch mal etwas länger dauert oder jemand freigesprochen wird.

Der Rechtsstaat lebt von Anerkennung und Vertrauen.  Er ist nicht nur ein hohes Gut für die einzelnen Menschen, sondern auch ein wesentlicher Faktor für einen Wirtschaftsstandort.  Es braucht eine gut ausgestattete Justiz, die in angemessener Zeit verlässliche Entscheidungen treffen kann.

Welche Auswirkungen hat die Zunahme von rechtspopulistischer und rechtsextremer Agitation auf den Deutschen Anwalt Verein, und wie geht er damit um?

Wir Berufsverbände haben eine zivilgesellschaftliche Verantwortung. Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder. Das tun wir aber nicht losgelöst von allgemeinen politischen Entwicklungen. Der DAV ist nach seiner Satzung parteipolitisch neutral. Er ist aber nicht unpolitisch. Er will durch die Stärkung des Anwalts­berufs einen Beitrag zur Festigung der verfas­sungsmäßigen Rechts­ordnung leisten und insbe­sondere zur Wahrung von Grund- und Menschen­rechten beitragen sowie die Teilhabe Aller am Recht fördern. Er setzt sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben für die Gleich­stellung von Mann und Frau ein. Das sind Ziele, die mit Rechtsextremismus nicht vereinbar sind. Wir Berufsverbände müssen – jeder für sich – eine klare Haltung gegenüber den Rechtspopulisten entwickeln, auf deren Basis wir die Interessen unserer Mitglieder vertreten.

Konkrete Handlungsmöglichkeiten gegenüber rechtsextremen Anwältinnen und Anwälten haben wir nicht. Der Zugang zum Anwaltsberuf erfordert zurecht keine Überprüfung der politischen Meinung. Dass sich die Anhängerinnen und Anhänger der extremen Rechten im Anwaltverein wohlfühlen, bezweifele ich aber. Mit unserer Tochtergesellschaft European Lawyers in Lesvos gGmbH leisten wir indivi­duelle und kostenlose Rechts­be­ratung für Geflüchtete auf der griechi­schen Insel Lesbos. Mit unserer Stiftung Contra Rechtsextremismus unterstützen wir Opfer rechts­ex­tre­mis­ti­scher Straftaten. Das muss eine Rechtsextremistin mit ihrer Mitgliedschaft unterstützen wollen.

Der Opferfonds CURA der Amadeu-Antonio-Stiftung arbeitet in enger Kooperation mit der  Stiftung „Contra Rechtsextremismus“ des Deutschen Anwaltvereins. Wer kann sich an sie wenden?

Der Deutsche Anwalt­verein hat im Jahr 2001 die Stiftung „Contra Rechts­ex­tre­mismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwalt­vereins“ ins Leben gerufen, um einen Beitrag für mehr Toleranz in unserer Gesell­schaft zu leisten. Und das bedeutet für uns: Intoleranz gegenüber jeder Form von Rechts­ex­tre­mismus und Fremden­feind­lichkeit. Die Stiftung unterstützt bedürftige Opfer rechts­ex­tre­mis­ti­scher oder politisch motivierter Straf­taten, indem sie es ihnen ermöglicht, einen Rechts­anwalt oder eine Rechtsanwältin mit der Wahrnehmung ihrer Inter­essen im Neben­kla­ge­ver­fahren zu beauf­tragen. Opfer dürfen in dieser Notlage nicht allein gelassen werden!

Die Neben­klage ist Teil des Opfer­schutzes. So kann das Opfer einer Straftat am Straf­ver­fahren nicht nur als Zeuge, sondern als Verfah­rens­be­tei­ligter mitwirken. Durch die Rechte, die der Nebenkläger hat, kann er aktiv zur Aufklärung der Straftat beitragen.

Weitere Infos: https://anwaltverein.de/de/stiftung-contra-rechtsextremismus

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