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Stellungnahme

Die „Jerusalemer Erklärung“: Eine Kritik aus Sicht der Antisemitismusforschung

Zwei Antisemitismus-Definitionen, die darüber hinaus wenig gemeinsam haben.

Jüngst haben einige Intellektuelle und Geisteswissenschaftler:innen eine „Jerusalemer Erklärung“ vorgelegt, welche die mittlerweile weithin global anerkannte IHRA-Antisemitismus-Arbeitsdefinition ersetzen soll. Dabei ist diese „Erklärung“, verfasst in der Form eines politischen Manifests, nicht nur inkonsistent, sondern fällt weit hinter den Stand der Antisemitismus- und Rassismusforschung zurück. Ein Gastbeitrag von Lars Rensmann, veröffentlicht auf Belltower News

Abstract:

Jüngst haben einige Intellektuelle und Geisteswissenschaftler:innen eine „Jerusalemer Erklärung“ vorgelegt, welche die mittlerweile weithin global anerkannte Antisemitismus-Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) und ihre Leitlinien und Beispiele ersetzen soll. Dabei ist diese „Erklärung“, verfasst in der Form eines politischen Manifests oder Rechtsdokuments mitsamt „Präambel“, nicht nur inkonsistent, sondern fällt auch weit hinter den Stand der Antisemitismus- und Rassismusforschung zurück.

Als Antisemitismus sollen demnach nur noch die Dämonisierung und Diskriminierung von Juden „als Juden“ gelten—camouflierte, kulturelle und institutionelle Formen fallen so aus dem Blickfeld. Diffuse Verweise auf „Identitäten“ und vermutete „Intentionen“ ersetzen dabei zusätzlich klare Kriterien, um Antisemitismus als solchen zu erkennen. Zudem verschwindet die Besonderheit von Antisemitismus als Verschwörungsmythos sui generis in einem antiquierten Verständnis der Judenfeindschaft als Vorurteil. Insbesondere aber bagatellisiert die „Erklärung“ israelbezogene Formen des Antisemitismus. Entgegen den Befunden der historischen und empirischen Antisemitismusforschung, die auf enge Verbindungen von Israel- und Judenhass verweist, wird deklariert, Antizionismus sei „grundsätzlich“ von Antisemitismus zu scheiden.

Das politische Manifest gipfelt in einer Reihe beispielhafter Aussagen und Handlungen, die angeblich „nicht per se antisemitisch“ sein sollen: von der Täter-Opfer-Umkehr, die sich in der Beschimpfung von Juden und des jüdischen Staates als Nazis manifestiert, bis zum Vernichtungswunsch exklusiv gegenüber dem jüdischen Staat in der Parole der Befreiung „vom Fluss bis zum Meer“, die als „verfassungsrechtliche Lösung für Juden und Palästinenser“ verharmlost wird. Aber auch antisemitische Gewaltfantasien wie „Bombardiert Tel Aviv!“, empirisch oft flankiert mit offenem Judenhass auf jüngsten Demonstrationen in Deutschland, wären dieser Erklärung zufolge nicht antisemitisch.

Die wissenschaftlich inkohärente „Erklärung“ wird dabei vom politischen Anliegen überfrachtet, die BDS-Kampagne vom Antisemitismus freizusprechen. Sie zielt de facto darauf, gegenüber verschiedenen Formen von Judenfeindschaft zu desensibilisieren und die Perspektive jüdischer Opfer von Antisemitismus auszugrenzen. In der Bagatellisierung antisemitischer Exklusionsformen spiegelt sich eine anti-universalistische Stoßrichtung des Textes, der Rassismus gegen Antisemitismus ausspielt, obwohl empirisch Antisemitismus (auch israelbezogener) trotz seiner Besonderheit als Ressentimentsstruktur stark mit Rassismus korreliert—und umgekehrt die Sensibilisierung gegenüber Antisemitismus meist mit der Sensibilität gegenüber Rassismus einhergeht. Aufbauend auf der IHRA-Definition müsste der Blick deshalb—analog zum Rassismus—auch auf institutionellen Antisemitismus ausgeweitet werden, der sich u.a. darin manifestiert, wenn innerhalb einer Organisation oder Kampagne judenfeindlicher Hass und antisemitische Gewalt toleriert werden und Opfer, die dies beklagen, ausgegrenzt werden.

Zum Gastbeitrag von Lars Rensmann auf Belltower.News.

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