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Ein ungeklärter Mord und der Kampf um Erinnerung: 30 Jahre nach dem rassistischen Brandanschlag in Lübeck

Am 18. Januar 1996 wurde die Geflüchtetenunterkunft in der Hafenstraße in Lübeck Tatort eines Brandanschlags. Sieben Kinder und drei Erwachsene starben. 38 weitere Menschen wurden verletzt.. Foto: IMAGO / teutopress

Am 18. Januar 1996 wurde die Geflüchtetenunterkunft in der Hafenstraße in Lübeck Tatort eines Brandanschlags. Sieben Kinder und drei Erwachsene starben. 38 weitere Menschen wurden verletzt. Bis heute gilt der Brand als der folgenschwerste ungeklärte Brandanschlag in der Geschichte der Bundesrepublik.

Von Luisa Gehring

Gegen 3:41 Uhr ging der Notruf von Francoise Makodila bei der Feuerwehr ein. In panischer Angst rief sie „Hafenstraße! Nazis!“, während im Hintergrund bereits das Feuer wütete. Wenig später erstickten sie und ihre fünf Kinder im giftigen Rauch. Weitere Bewohner*innen starben in den oberen Stockwerken oder bei dem verzweifelten Versuch, sich über Fenster und Dächer zu retten.

Aus sicherer Entfernung beobachteten drei junge Skinheads die brennende Geflüchtetenunterkunft. Eine Polizeistreife kontrollierte die Männer und nahm sie später fest. In den Vernehmungen fielen sie durch widersprüchliche Aussagen, spezifisches Täterwissen und Brandspuren auf. Ein vierter Tatverdächtiger wurde zwar festgenommen, jedoch nicht erkennungsdienstlich behandelt und bald wieder freigelassen. Auch die anderen drei Verdächtigen waren bereits einen Tag nach der Tat wieder auf freiem Fuß.

Trotz klarer Hinweise, Zeugenaussagen und Geständnisse eines Täters wurden die vier Tatverdächtigen nicht verurteilt. Auch von staatlicher Seite wird der rassistische Anschlag nicht offiziell anerkannt.

Die Initiative Hafenstraße ’96 erinnert jährlich an die Opfer, kämpft für Aufklärung und setzt sich für eine lebendige Erinnerungskultur in Lübeck ein. Anlässlich des 30. Jahrestages haben die Aktiven eine neue Kampagne gestartet. Im Interview sprechen sie über ihre Arbeit, ihre Forderungen an die Politik und darüber, wie ein würdevolles Gedenken aussehen kann.

Amadeu Antonio Stiftung: Ihr erinnert seit vielen Jahren an den Brandanschlag in der Hafenstraße. Wie sieht eure Arbeit konkret aus?

Initiative Hafenstraße ’96: Wir organisieren jedes Jahr das Gedenken am 18. Januar in Lübeck – gemeinsam mit dem Lübecker Flüchtlingsforum e. V. Unsere Arbeit erfolgt vollständig ehrenamtlich. Dabei stehen wir im engen und regelmäßigen Kontakt mit Überlebenden und Angehörigen. Wir unterstützen sie bei verschiedenen Themen, setzen uns öffentlich für ihre Interessen ein und kämpfen für eine Aufklärung des Mordes.

Darüber hinaus organisieren wir jährlich weitere Veranstaltungen, zum Beispiel Filmvorführungen wie den Dokumentarfilm „Tod in Lübeck“. Anlässlich des 30. Jahrestages haben wir mehrere Veranstaltungen auf die Beine gestellt, um ein würdevolles und starkes Zeichen für eine lebendige Erinnerungskultur zu setzen.

Zum 25. Jahrestag haben wir eine Online-Petition für die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Schleswig-Holstein gestartet.

Den Untersuchungsausschuss gibt es immer noch nicht und ihr kritisiert auch, dass bis heute weder Täter zur Verantwortung gezogen noch der Ermittlungsskandal aufgeklärt wurde. Habt ihr Ideen, wie der Druck dazu erhöht werden kann?

In diesem Jahr, als zum 30. Jahrestag, haben wir die Kampagne #ZeitZuReden ins Leben gerufen. Mit meterhohen Plakatwänden in Lübeck und Grevesmühlen fordern wir Zeitzeug*innen von damals dazu auf, sich zu melden – entweder bei uns über eine eigens eingerichtete E-Mail-Adresse, die von einem Juristen verwaltet wird, oder direkt bei den Ermittlungsbehörden.

Vorbild für diese Kampagne ist der Brandanschlag von Saarlouis, bei dem der Täter Jahrzehnte später aufgrund einer neuen Zeugenaussage wegen Mordes verurteilt wurde.

Was fordert ihr von der Landesregierung?

Wir fordern, dass der 18. Januar einen festen Platz in der Erinnerungskultur für die Opfer rechter Gewalt in Schleswig-Holstein erhält. Außerdem halten wir weiter an der Forderung nach Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses fest, um die damaligen Ermittlungen und Verfahren noch einmal kritisch zu beleuchten.

Wie könnte eine solche Erinnerungskultur vor Ort in Lübeck aussehen?

Wir sind der Ansicht, dass es uns in Lübeck inzwischen gelungen ist, eine würdevolle Form des Gedenkens zu etablieren. Die Überlebenden kommen seit einigen Jahren wieder regelmäßig zu den Gedenkveranstaltungen, weil wir gemeinsam eine Form gefunden haben, die ihren Bedürfnissen gerecht wird. In den vergangenen Jahren haben wir uns intensiv für eine stärkere Einbindung der Lübecker Stadtverwaltung eingesetzt, mit Erfolg. Vertreter*innen der Hansestadt Lübeck nehmen inzwischen regelmäßig an unseren Veranstaltungen teil.

Darüber hinaus fordern wir ein festes Budget für unsere Arbeit. Die Auseinandersetzung mit dem Brandanschlag sowie mit rechter Gewalt insgesamt muss ein fester Bestandteil der Bildungsarbeit an Lübecker Schulen werden. Und dafür braucht es finanzielle Mittel für politische Bildungsarbeit.

In diesem Zusammenhang halten wir auch die Gestaltung eines dauerhaften Gedenkortes für sinnvoll. Aber auch hierfür ist eine finanzielle Unterstützung notwendig.

Wie erinnert ihr als Initiative in diesem Jahr an den Brandanschlag?

Wie in jedem Jahr erinnern wir auch diesmal am 18. Januar um 12 Uhr an den Brandanschlag am Gedenkort Ecke Hafenstraße/Konstinstraße. Viele Überlebende reisen erneut an und werden das Gedenken gemeinsam mit uns gestalten. Es wird Musik und Redebeiträge geben, Besucher*innen sind eingeladen, Blumen zum Gedenken niederzulegen. Auf ausdrücklichen Wunsch der Überlebenden bitten wir jedoch darum, keine Kerzen mitzubringen.


Wir gedenken der Opfer des Brandanschlags

  • Françoise Makodila Landu
  • Christine Makodila
  • Miya Makodila
  • Christelle Makodila Nsimba
  • Legrand Makodila Mbongo
  • Jean-Daniel Makodila Nkosi
  • Monica Maiamba Bunga
  • Nsuzana Bunga
  • Sylvio Bruno Comlan Amoussou
  • Rabia El Omari

Der Brandanschlag und die fatalen Ermittlungsfehler

Trotz klarer Hinweise und Zeugenaussagen konzentrierten sich die Ermittlungen der Polizei auf die Bewohner*innen des Hauses. In einer perfiden Täter-Opfer-Umkehr, wie sie auch beim Umgang der Sicherheitsbehörden mit den NSU-Morden zu beobachten war, wurde ein libanesischer Hausbewohner verhaftet. Grundlage dafür war eine „Zeugenaussage“, wohlgemerkt aus dem Umfeld der tatverdächtigen Skinheads. Der Mann verbrachte Monate in Untersuchungshaft und wurde insgesamt zweimal unschuldig angeklagt. Erst 1997 erfolgte sein Freispruch mangels Beweisen.

Als einer der Tatverdächtigen 1998 wegen eines anderen Verbrechens inhaftiert wurde, gestand dieser gegenüber einem Justizvollzugsbeamten, die Geflüchtetenunterkunft gemeinsam mit drei Freunden in Brand gesetzt zu haben. Ein halbes Jahr später bestätigte er erneut sein Geständnis gegenüber einem Journalisten.

Die Ermittlungen wurden dennoch nicht wieder aufgenommen, der Fall wurde zu den Akten gelegt. Hinweisen auf eine rassistische Tatmotivation, die bei einem Brandanschlag gegen eine Geflüchtetenunterkunft auf der Hand liegt, wurden nicht nachgegangen.
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„Nicht genug, dass wir zehn Menschen aus unserer Mitte verloren haben. Die wirklichen Täter laufen frei herum und werden nicht weiter verfolgt.“

Stellungnahme der Überlebenden des Lübecker Brandanschlags, Frühjahr 1996

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Auch die Landesregierung Schleswig-Holstein erkennt die Opfer des Lübecker Brandanschlags nicht als Todesopfer rechter Gewalt an. Der Fall steht exemplarisch für den Umgang der Sicherheitsbehörden mit rechter Gewalt während der sogenannten Baseballschlägerjahre. Bis heute ist der Staat den Opfern und ihren Angehörigen eine Verurteilung der Täter und eine vollumfängliche Aufklärung der Tat schuldig. Trotz der erdrückenden Beweise und des Geständnisses gilt der Brand offiziell als Folge eines technischen Defekts.

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