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Konsequentes Vorgehen gegen 250 Neonazi-Immobilien bundesweit nötig

Im mecklenburgischen Jamel erproben Rechtsextreme eine Siedlungsstrategie und erschaffen Angsträume. Foto: © Barbara Karsten

Die Amadeu Antonio Stiftung und der Echolot e.V. kritisieren die Bundesregierung für ihre fehlende Strategie im Umgang mit rechtsextrem genutzten Immobilien. Die Gefahr der Raumgreifungsstrategien durch Rechtsextreme, Völkische Siedler und kriminellen Gruppen wie Motorcycle Clubs oder Mafien wird unterschätzt.

Derzeit werden nach Informationen der Bundesregierung auf Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion rund 250 Immobilien von rechtsextremen Gruppierungen genutzt. „Gerade in der rechtsextremen Szene werden unter den Augen der Sicherheitsbehörden gezielt nationale Siedlungen und eine rechtsextreme Infrastruktur aufgebaut“, erklärt Timo Reinfrank, Stiftungskoordinatorr der Amadeu Antonio Stiftung.

Strategien gegen rechtsextreme Infrastruktur gefordert

Die Entstehung von Wohn- und Gewerberäumen und Unternehmensgründungen werden seit über 10 Jahren vorangetrieben. Immer wieder werden hier auch Allianzen zwischen militanten Neonazis und hochkriminellen Rockergruppen deutlich. Timo Reinfrank, verweist auf die zentrale Rolle dieser Gebäude bei der Herstellung lokaler Räume der Angst: „In diesen Immobilen wird volksverhetzende Propaganda produziert, Waffen und zum Teil Sprengstoffe gelagert und aus ihnen heraus werden Angriffe verübt.“

Die Beobachtung dieser Objekte sei nach Angaben der Bundesregierung jedoch „nicht Gegenstand der Aufgabenwahrnehmung der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder“. Daher gäbe es gegenwärtig auch keine „bundesweite statistische Erfassung von Immobilien, die durch Rechtsextremisten genutzt werden“.

Beispiele wie das sogenannte Braune Haus in Jena (Thüringen), das Nationale Zentrum in Dortmund (NRW) und das Thinghaus in Grevesmühlen (Mecklenburg-Vorpommern) machen deutlich, welche Rolle Immobilien bei Raumgreifungsstrategien spielen. Die Amadeu Antonio Stiftung begrüßt, dass laut Bundesregierung der Weiterverkauf von eingezogenen Immobilien „nicht an namentlich bekannte Personen bzw. Personenzusammenschlüsse, die dem verbotenen Verein angehörten“ vermieden wird und für die „Nutzung und Weiterveräußerung umfangreiche Schutzvorkehrungen“ getroffen werden. Leider fehlen für solche Entscheidungen jedoch verbindliche Richtlinien der Innenministerkonferenz oder Bundesgesetze.

„Die Bundesregierung muss den gesetzlichen Rahmen dafür schaffen, dass beschlagnahmte Immobilien zivilgesellschaftlich umgenutzt werden können“, fordert Timo Reinfrank. Neben der Stiftung fordern dies auch bekannte Anti-Mafia Vereine, wie der Echolot e.V.: „Eine strukturierte Zusammenarbeit von Behörden und Zivilgesellschaft bei Entscheidungen zur Weiternutzung beschlagnahmter Immobilien wäre eine wirkungsvolle Verbindung zwischen staatlicher Kriminalitätsrepression und zivilgesellschaftlicher Prävention“, erläutert Benno Plassmann, Vorsitzender des Echolot e. V. „In Italien ist dies bereits gängige Praxis gegen die Mafien, von der die Bundesregierung lernen kann.“

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