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Pressemitteilung: Scheitern des Verbotsverfahrens zeigt fehlende Strategie im Umgang mit Rechtsextremismus – Zivilgesellschaftliche Initiativen fordern Umsetzung des Demokratiefördergesetzes

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Pressemitteilung/Inland/Rechtsextremismus/NPD-Verbotsverfahren

Scheitern des Verbotsverfahrens zeigt fehlende Strategie im Umgang mit Rechtsextremismus – Zivilgesellschaftliche Initiativen fordern Umsetzung des Demokratiefördergesetzes

Berlin, den 17. Januar 2017. Erneut ist beim Bundesverfassungsgericht der Versuch gescheitert, die rechtsextreme NPD zu verbieten. Viel zu lange stand die Diskussion um ein NPD-Verbot im Fokus der Auseinandersetzung mit der rechtsextremen Partei. Deswegen, so der Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung, Timo Reinfrank, ist mit dem absehbaren Scheitern des Verbotsverfahrens auch die Strategie in der Auseinandersetzung mit dem organisierten Rechtsextremismus gescheitert. Zivilgesellschaftliche Initiativen und Wissenschaftler forderten erst vor wenigen Wochen in einem offenen Brief gesteigertes Engagement gegen Rechtsextremismus und deren Ursachen sowie mit Rassismus, Rechtspopulismus und ein bereits im Koalitionsvertrag vereinbartes, aber noch nicht verabschiedetes Demokratiefördergesetz:

Demokratie muss jeden Tag neu ausgehandelt und geschützt werden. Deswegen brauchen wir das im Koalitionsvertrag vorgesehene Demokratiefördergesetzes auch noch in dieser Legislaturperiode.

Mit dem Gesetz sollen zivilgesellschaftliche Initiativen und Maßnahmen, die der Prävention, Sensibilisierung und Bildung dienen, nachhaltig gesichert und gestärkt werden.

Verbote sind keine Lösung

Immer wieder haben wir seit dem Beginn des NPD-Verbotsverfahrens 2012 deutlich gemacht, dass mit Verboten den wachsenden Herausforderungen für die Demokratie nicht beizukommen ist,

sagte Reinfrank. Vor allem in Hinblick auf den Bundestagswahlkampf weist Reinfrank auf die ideologischen Gemeinsamkeiten zwischen der NPD und Teilen der AfD hin:

Der Bundesrat stellte in seinem Verbotsantrag die Ideologie eines „ethnischen Volksbegriffes“ sowie die „Exklusion von Grundrechtsberechtigung“ bei der NPD in den Vordergrund. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungswidrigkeit dieser Ideologie im Kern bestätigt. Auch in der Programmatik der AfD findet sich beispielsweise die Forderung, das Grundrecht auf Religionsausübung für Muslime einzuschränken. Politik und Zivilgesellschaft müssen die Grundwerte unserer Demokratie entschlossen verteidigen.

Menschenverachtung und Hass finden immer ein Sprachrohr

Der Soziologe Matthias Quent, Direktor des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena, begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

Dies bedeutet vor allem das Ende einer jahrzehntelangen Phantomdiskussion. Die NPD ist bereits seit Beginn des Verbotsverfahrens im Jahr 2012 eine enorm geschwächte Partei im Wartestand. Viele Aktivisten und Aktivistinnen sind bereits in andere Parteien und Gruppen gewechselt. Die Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern haben gezeigt, dass ein großer Teil der NPD-Wählerschaft ihr Kreuz nun bei der AfD macht. Der Hass findet immer ein Sprachrohr, daher reicht es nicht, die Symptome zu bekämpfen – es braucht eine Auseinandersetzung mit den Ursachen von Rechtsextremismus. Diese liegen nicht bei einem ‚extremen‘ Rand, sondern in der Gesellschaft.

Reinfrank und Quent heben hervor, dass die NPD zwar parlamentarisch bedeutungslos ist, jedoch in einigen Regionen Ostdeutschlands noch immer die demokratische Kultur einschränkt und gefährdet. Das Urteil dürfe nicht als Freibrief für Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit verstanden werden.

Seit ihrer Gründung 1998 ist es das Ziel der Amadeu Antonio Stiftung, eine demokratische Zivilgesellschaft zu stärken, die sich konsequent gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus wendet. Die gemeinnützige Stiftung steht unter der Schirmherrschaft von Wolfgang Thierse.

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