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Urteil im Prozess gegen Xavier Naidoo: Referentin der Amadeu Antonio Stiftung prüft Berufung

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Berlin, 17.07.2018. In dem Prozess Xavier Naidoos gegen eine Referentin der Amadeu Antonio Stiftung vor dem Landgericht Regensburg erging heute das Urteil. Mit diesem wurde es der Referentin verboten, Naidoo als Antisemiten zu bezeichnen.

„Die Entscheidung des Gerichts ist enttäuschend und greift in die Meinungsfreiheit ein. Das Urteil ist ein fatales Signal für die politische Bildung“, erklärt die beklagte Referentin. Sie plant gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Die Amadeu Antonio Stiftung hält es für unerlässlich, antisemitische Äußerungen und Verschwörungserzählungen auch als solche zu bezeichnen. Die Amadeu Antonio Stiftung hält auch die vom Landgericht Regensburg verbotene Äußerung für von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Zum Hintergrund:

Die betroffene Referentin war während eines Vortrags zu „Reichsbürgern“, Selbstverwalter*innen und Souveränist*innen im Juli 2017 in Straubing vom Publikum zu ihrer Einschätzung Naidoos gefragt worden. In Straubing hatte es zuvor zivilgesellschaftliche Proteste gegen einen Auftritt der Söhne Mannheims – zu denen auch Xavier Naidoo gehört – gegeben. Die Referentin der Amadeu Antonio Stiftung stützt ihre Meinungsäußerung unter anderem auf Textzeilen verschiedener Lieder Xavier Naidoos und der Söhne Mannheims, die ihrer Ansicht nach antisemitische Stereotype und Welterklärungen wiedergeben. Naidoo und die Söhne Mannheims waren zuvor durch ihren Song „Marionetten“ in die öffentliche Kritik geraten.


Über die Amadeu Antonio Stiftung: Seit ihrer Gründung 1998 ist es das Ziel der Amadeu Antonio Stiftung, eine demokratische Zivilgesellschaft zu stärken, die sich konsequent gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus wendet. Die gemeinnützige Stiftung steht unter der Schirmherrschaft von Wolfgang Thierse.

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