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438 Verhandlungstage sind nicht das Ende der Aufklärung. Zum Urteil im ersten NSU-Prozess

Die Erkenntnisse aus dem Münchener Gerichtsprozess gegen den »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) machen das erschreckende Ausmaß von Gewalt und Menschenverachtung rechtsextremer Gruppierungen und ihrer Mitglieder deutlich. Sie zeigen aber auch, dass Wahrnehmung und öffentliche Aufarbeitung von rechter Gewalt und Hass viele Leerstellen aufweisen, die zum Gelingen der rechtsextremen Terrorserie beigetragen haben. Die Fachstelle Gender, GMF und Rechtsextremismus der Amadeu Antonio Stiftung beobachtete den NSU-Prozess und die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen von Beginn an, stellte Analysen zu Leerstellen im NSU-Komplex zur Verfügung und entwickelte Handlungsempfehlungen für eine lückenlose Aufklärung und erfolgreiche Prävention. Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Urteil im ersten NSU-Prozess und geht der Frage nach, wie das Urteil aus einer geschlechterreflektierten Perspektive zu bewerten ist und was es für die weitere strafrechtliche Aufklärung und zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem NSU-Komplex bedeutet.

Er ist eine Ergänzung zur Broschüre »Le_rstellen im NSU-Komplex. Geschlecht – Rassismus – Antisemitismus« der Fachstelle Gender, GMF und Rechtsextremismus.

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