Hass und Hetze gefährden seit Jahren zunehmend den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Im Internet stellt das Phänomen und dessen Dynamiken eine enorme Herausforderung für den gesellschaftlichen Umgang damit und besonders für das behördliche Vorgehen dar.
Täglich werden einzelne Menschen, aber auch ganze Bevölkerungsgruppen, beleidigt, abgewertet, bedroht oder verbal angegriffen. Wegen der häufig vorurteilsgeleiteten Sprache (in Wort und Bild), in Verbindung mit menschenfeindlichen oder diskriminierenden Gruppenzuschreibungen, wird diese Agitationsform als Hate Speech (Hassrede) definiert.
Obwohl Hate Speech Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung und Gewalt begründet, propagiert, fördert, rechtfertigt und zudem häufig strafbare und jugendgefährdende Äußerungen beinhaltet, wirken die staatliche Intervention und Repression uneinheitlich und in Teilen inkonsequent.
Beratung für Betroffene, Ermittlung, Strafverfolgung, Löschung und juristische Aufarbeitung benötigen entsprechende Zuständigkeiten, effiziente Strukturen, ausreichende Finanzierung und kompetente Fachkräfte, aber gerade hierfür sind die landesspezifischen Voraussetzungen sehr verschieden.
Im Auftrag von Campact e.V. wurden 2020 die behördlichen Strukturen, Maßnahmen und Vorgehensweisen der einzelnen Bundesländer im Kampf gegen Hate Speech einem bundesweiten Vergleich unterzogen, um die verschiedenen Strategien und Zuständigkeiten in der Bekämpfung von Hate Speech im Internet zu bewerten. Ziel ist es aufzuzeigen, welche Strukturen die einzelnen Bundesländer geschaffen haben, wo Maßnahmen bereits erfolgreich greifen und an welchen Stellen es weitere Bedarfe gibt.
Hierfür befragte das IDZ alle zuständigen Ministerien und Landesbehörden im Rahmen einer bundesweiten wissenschaftlichen Untersuchung.
Das Projekt wird finanziert von Campact e.V. und zusätzlich gefördert von der Amadeu Antonio Stiftung. Ziel ist es, im Frühjahr 2021 einen ersten Bundesländervergleich zu präsentieren.
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