Am 01. Juli 2005 wird ein 44-jähriger Mann in Essen (Nordrhein-Westfalen) von zwei 15 und 17 Jahre alten Neonazis zusammengeschlagen. Zwei Tage später wird der Mann in einem Männerwohnheim tot aufgefunden.
Da das Opfer ein polizeibekannter Drogenabhängiger ist, glaubt die Polizei zunächst an einen Drogentod, weil er auch keine sichtbaren Verletzungen aufwies. Die Obduktion ergibt jedoch, dass der Mann an den Verletzungen gestorben sei, die durch die stumpfe Gewalteinwirkung gegen seinen Kopf verursacht worden sei. Die beiden Brüder gestanden, den Mann getreten und misshandelt zu haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Gegen sie erging Haftbefehl wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die beiden Angreifer sind der Polizei bestens bekannt. „Ihrem äußeren Erscheinungsbild nach – Springerstiefel, Glatzen, Bomberjacke – sind sie der Skinheadszene zuzuordnen“, so die Behörden. Sowohl der 17-Jährige als auch der 15-Jährige sind drei Dutzend Male polizeilich aufgefallen, vor allem durch Gewalt- und Vermögensdelikte. Straftaten mit politischem Hintergrund seien jedoch nicht bekannt. Im nicht-öffentlichen Prozess um den Tod des 44-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft Essen den beiden Brüdern Körperverletzung mit Todesfolge vor. Das Amtsgericht Essen weigert sich mit Verweis auf das angewendete Jugendstrafrecht Auskunft zu geben, wann, mit welcher Begründung und zu welcher Strafe die Täter verurteilt wurden.
Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen überprüfte ab Mitte 2022 im Rahmen seines Projekts „ToreG NRW“ (Todesopfer rechter Gewalt in NRW) 30 zurückliegende Gewaltdelikte aus den Jahren 1984 bis 2020 auf eine mögliche politische Tatmotivation. Anfang September 2024 gab Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul bekannt, dass drei der geprüften Fälle nun als rechtsmotiviertes Tötungsdelikt zu bewerten sind. Der Fall des namentlich unbekannten Mannes wurde im Zuge des Projekts ebenfalls berücksichtigt, das politische Motiv sei demnach eindeutig erkennbar. Allerdings handele es sich um „kein Tötungsdelikt im Sinne des Projekts“. Lediglich eine rechtsmotivierte Körperverletzung wird staatlich anerkannt. Laut LKA habe „ein anderes, nicht weiter spezifizierbares Ereignis zum Tod des Opfers geführt“.