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Achmed Bachir

, 30 Jahre (staatlich anerkannt)

Am 23. Oktober 1996 verteidigt der 30-jährige Achmed Bachir seine deutschen Kolleginnen in einem Gemüseladen vor rassistischen Pöbeleien und Drohungen durch zwei Neonazis in Leipzig. Diesen Akt der Zivilcourage bezahlt der aus Syrien kommende Asylbewerber mit seinem Leben. Als zwei Neonazis das Gemüsegeschäft betreten, beschimpfen sie die Verkäuferinnen als „Türkenschlampen“. Achmed Bachir kommt ihnen zur Hilfe und will die Randalierer aus dem Laden drängen. Plötzlich zieht der 20-jährige Daniel Z. ein Messer und sticht mehrmals auf den Syrer ein. Ein Messerstich trifft ihn mitten ins Herz – Achmed Bachir stirbt infolge seiner schweren Verletzungen. Obwohl die Verkäuferinnen die rassistischen Drohungen gegenüber der Staatsanwaltschaft bezeugen, will diese „keinen ausländerfeindlichen Hass“ erkennen. Im November 1997 verurteilt das Landgericht Leipzig Daniel Z. wegen Mordes und schwerer Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Sein 19-jähriger Mittäter, Norman E., erhält wegen Beihilfe zum Totschlag eine Jugendstrafe von viereinhalb Jahren. Lange Zeit verleugnete die Stadt die rechtsextreme Motivation der Tat. So behauptet der damalige Oberbürgermeister Hinrich Lehmann-Grube: „ein rechtsextremes Potenzial ist mir hier nie begegnet“ und auch Leipzigs „Ausländerbeauftragter“ Stojan Gugutschkow pflichtet ihm bei: „Es hätte auch irgendeinen Deutschen treffen können“.

Erst 2012 wird Achmed Bachir von der Landesregierung Sachsen als ein Todesopfer rechter Gewalt offiziell anerkannt. Der Grund für eine Überprüfung der bisher nicht-anerkannten Todesopfer rechter Gewalt war die Selbstenttarnung des NSU im November 2011. Es ist bedauerlich, dass sich die politischen Verantwortlichen in Sachsen erst angesichts einer neonazistischen Mordserie dazu durchringen konnten, Altfälle noch einmal zu prüfen. Zivilgesellschaftliche Organisationen forderten dies bereits seit mehreren Jahren.

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