Der geistig behinderte Andreas Oertel wird am 20. und 21. März 2003 in seiner Wohnung in Naumburg (Sachsen-Anhalt) mehrfach von zwei erwachsenen Männern und vier Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren massiv gequält und misshandelt. Zunächst suchen die Jugendlichen Andreas Oertel in seiner Wohnung auf. Schon da verletzen sie ihn schwer. Sie nehmen eine Geldbörse mit. Am nächsten Tag beschließt die Gruppe, den wehrlosen Mann ein weiteres Mal aufzusuchen. Sie werden dabei von den zwei erwachsenen Brüdern Mario B. und Silko B., beide vorbestraft wegen Körperverletzung, begleitet. Dort misshandeln sie das Opfer ein weiteres Mal. Noch dreimal dringen sie in die Wohnung ein und traktieren den 40-jährigen Mann immer wieder mit Schlägen und Tritten. Vor allem Mario B. und Silko B. zeichnen sich durch eine besondere Brutalität gegenüber dem wehrlosen Opfer aus. Jedes Mal wenn sie die Wohnung für kurze Zeit verließen, nahmen sie sich Gegenstände aus der Andreas Oertel mit. Am 21. März stirbt Andreas Oertel an seinen schweren Kopfverletzungen. Als die Jugendlichen vor anderen mit der Tat prahlen, meldet sie ein anonymer Anrufer bei der Polizei. Als Motiv für die Tat geben die Täter an, Andreas O. eine Abreibung verpasst zu haben, weil er Minderjährigen Geld für sexuelle Dienste angeboten habe. Für diese Behauptung gebe es aber keinerlei Hinweise, sagt der zuständige Staatsanwalt. Das Landgericht Halle stellt im Urteil fest, die Gruppe, die ihr Opfer als „Kinderficker“ bezeichnet habe, habe den 40-Jährigen für sein Fehlverhalten bestrafen, aber nicht töten wollen. Im August 2004 verurteilt das Gericht die beiden vorbestraften Brüder im Alter von 26 und 29 Jahren daher wegen Raubes mit Todesfolge zu 15 bzw. 14 Jahren und sechs Monat Haft. Zudem wurden sie zu einer Unterbringung in einer Erziehungsanstalt verurteilt. Drei jugendliche Mittäter werden in einem gesonderten Verfahren zu achteinhalb bis neunjährigen Jugendstrafen verurteilt.
Da die Täter wegen „Raubes mit Todesfolge“ verurteilt wurden, findet die politische Dimension der Tat keine Berücksichtigung. Menschen mit Behinderung sind eine Opfergruppe rechter Gewalt, die von den Strafverfolgungsbehörden und der Öffentlichkeit oftmals kaum wahrgenommen wird.