Am 9. September 2001 wurde der 17-jährige Arthur Lampel bei einem Fest in Bräunlingen (Baden-Württemberg) bei einer Auseinandersetzung mit einem Neonazi getötet. Arthur Lampel starb einen Tag vor seinem 18. Geburtstag.
Tödliche Verletzung durch einen Neonazi
An jenem Tag kam es in einem Festzelt zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen Arthur Lampel und einem Bekannten des Täters. Dieser, ein rechtsextremer Skinhead namens Patrick S., schaltete sich in die Auseinandersetzung ein und warf einen Bierkrug auf Arthur Lampel. Ein Splitter des Bierglases drang in die Halsschlagader ein – Arthur Lampel verblutete. Der Täter mit dem Spitznamen „der Knochen“ gilt nach Recherchen der Regionalzeitung Südkurier als Wortführer einer Neonazi-Gruppe. Arthur Lampel war ein aus Russland stammender Aussiedler – eine Gruppe, die von Rechtsextremisten häufig diffamiert wird.
Gericht erkennt kein rechtsextremes Tatmotiv
Im Juli 2002 gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass der Täter Patrick S. zwar eindeutig der rechtsextremen Szene angehöre, ein „fremdenfeindliches Motiv“ erkenne sie jedoch nicht. Auch das Landgericht Konstanz folgte am Ende des Prozesses dieser Meinung. Patrick S. wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Neonazi war bereits mehrfach vorbestraft, kam bisher aber immer mit Bewährungsauflagen davon, weil er zu den Tatzeitpunkten wohl noch Jugendlicher war.
Obwohl der Täter vor Gericht zugab, dass er den Bierkrug gezielt in die Richtung von Arthur Lampel geworfen habe, habe er dies jedoch nicht in einer Tötungsabsicht getan. Und auch der Gerichtsmediziner sagte in seinem Gutachten, dass es ihm bisher noch nie untergekommen sei, dass ein Mensch starb, nachdem er von einem Glas am Kopf getroffen wurde. Wenn Auseinandersetzungen mit einem Glas oder einer Flasche tödlich endeten, dann sei in der Regel das Glas absichtlich zerbrochen und dann als Stichwaffe benutzt worden. „Das war eine unglückliche Verkettung äußerst unglücklicher Umstände“, so der Gutachter. Nichtsdestotrotz bleibt ein Verdacht bestehen, denn der rechtsextreme Patrick S. hat mit dem Wurf des Bierkruges in jedem Fall eine schwere Verletzung des Opfers billigend in Kauf genommen.