Der arbeitslose Augustin Blotzki wird am 8. Mai 1997 in Königs Wusterhausen (Brandenburg) von einer Gruppe junger Rechtsextremisten zu Tode geprügelt. Die Täter beschließen in den Morgenstunden ihrem Nachbar „Stress“ zu machen. Sie steigen über den Balkon in die Wohnung des 59-Jährigen, schlagen auf ihn ein und zerwüsten seine Wohnung. Eine Stunde später kommen sie wieder. Die Täter bedrohen Augustin Blotzki und halten ihm vor sein Name klinge „ausländisch“. Sie beschimpfen ihn als „Bulgarensau“ und „Ausländerschwein“. Unzählige Fußtritte, Stuhlbein- und Faustschläge folgen. Als er nur noch schwach atmet, wird eine Vase auf seinem Kopf zerschlagen. Obwohl viele Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses an diesem Feiertagsmorgen (es ist Christi Himmelfahrt) in ihren Wohnungen sind, stören sie sich nicht an dem lauten Lärm, der aus Blotzkis Wohnung dringt. Erst eine Woche später wird seine Leiche gefunden. Das Landgericht Potsdam verurteilt einen 24-jährigen zu 14 Jahren Haft, zwei 16- und 19-jährige zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe. Eine zur Tatzeit 15-jährige wird zu vier Jahren, ein weiterer 16-jähriger zu sechseinhalb Jahren, beide wegen Körperverletzung mit Todesfolge, veruteilt. In der mündlichen Urteilsbegründung sprach der Richter von einer Mischung aus „plakativem rechtem Gedankengut, Frustration und Ausländerhass“.
Augustin Blotzki
, 59 Jahre (staatlich anerkannt)