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Axel Urbanietz

, 27 Jahre

Am 24. Mai 2001 wird der 27-jährige Axel Urbanietz vor einem Freibad in Bad Blankenburg (Thüringen) von dem 24-jährigen Steffen D. mit Schlägen und Tritten so schwer verletzt, dass er wenig später an den massiven Brust- und Kopfverletzungen stirbt. Vor der tödlichen Attacke wurde das Opfer, das unter Epilepsie litt, von dem 24-jährigen Neonazi beleidigt. Beide Männer waren zur Tatzeit stark alkoholisiert. Der sofort herbeigerufene Notarzt konnte nur noch den Tod von Axel Urbanietz feststellen. Vor dem Eintreffen der Polizei wurden die Augenzeugen der Tat von Steffen D. mit den Worten „Wenn du etwas erzählst, bist du als Nächster tot“ bedroht. Zur Tatzeit gilt Steffen D. als Wortführer der rechten Szene im Kreis Saalfeld-Rudolstadt und unterhält enge Kontakte zu Tino Brandt, dem Mitinitiator des „Thüringer Heimatschutzes“, der als V-Mann für den Verfassungsschutz arbeitete und Kontakte zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) pflegte. Steffen D. war bereits mehrfach vorbestraft, weil er unter anderem im August 2000 eine weiße Frau, die in Begleitung eines schwarzen Mannes war, rassistisch beschimpft, ihr ins Gesicht geschlagen und einen zu Hilfe eilenden Tankwart mit einer Waffe bedroht hatte (die tageszeitung, 30.05.2001: „Tod nach Neonazi-Tritten“). Am 29. November 2001 verurteilt das Landgericht Gera den Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchter Nötigung an Tatzeugen zu einer Haftstrafe von sieben Jahren. Ein rechtsextremes Motiv erkennt sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch das Gericht nicht. Die vorsitzenden Richter gingen davon aus, dass es keine „Anhaltspunkte für einen rechtsextremistischen Tathintergrund“ gebe, vielmehr entwickelte sich aus der verbalen Auseinandersetzung ein physischer Angriff mit Todesfolge. Eine Kleine Anfrage von Ulla Jelpke (PDS) an die Bundesregierung im Jahr 2001 nach der rechtsextremen Motivation in diesem Fall, wird daher ebenfalls verneint: „Anhaltspunkte für einen rechtsextremistischen Tathintergrund sind nach Einschätzung der ermittelnden Behörden bislang nicht erkennbar.“

 

Die Filmpiratinnen und Filmpiraten e.V. haben den Fall dokumentarisch aufgearbeitet:

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