Am 31. Januar 2000 stirbt Bernd Schmidt in Weißwasser (Sachsen) an seinen schweren Kopfverletzungen. Zugefügt wurden ihm diese von zwei 15-jährigen Jugendlichen, die den Obdachlosen drei Tage lang in einer Abrissbaracke traktiert haben. Anfangs beteiligt sich auch ein 16-Jähriger. Die zwei Täter behaupten vor dem Landgericht Görlitz, sie wollten von dem 52-Jährigen 900 Mark für ein Moped erpressen. Das Gericht attestiert einem der Täter im Urteil „die bisher unkorrigierte Fehlhaltung, dass Obdachlose, sozial Schwache und Ausländer wenig wert sind und kein Recht auf Unversehrtheit haben“. Der 15-Jährige hatte gesagt, Leute wie Schmidt seien „menschlicher Schrott“. Der Angeklagte wird wegen versuchter räuberischer Erpressung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der gleichaltrige Mittäter erhält viereinhalb Jahre, der 16-Jährige ein Jahr auf Bewährung.
Obwohl das Gericht in seinem Urteil die sozialdarwinistische Motivation der Tat ausdrücklich betonte, taucht Bernd Schmidt nicht in der offiziellen Statistik Todesopfer rechter Gewalt auf. Obdachlose, eine der schwächsten Gruppen in der Gesellschaft, erfahren ständig Bedrohung durch rechtsextreme Gewalt. Wenn tödliche Attacken auf wohnungslose Menschen als Raubüberfälle getarnt werden, müssen sie als das behandelt werden, was sie sind: Politisch motivierte Morde. Obdachlose gelten in der rechtsextremen Szene als „asozial“ und „minderwertig“. Der ideologische Kontext der Täter darf gerade bei einer tödlichen Attacke auf diese Opfergruppe nicht ignoriert werden, begründet sich doch in ihrer rechten Gesinnung (Sozialdarwinismus) die exzessive Gewalt gegen sozial schwächer gestellte Menschen. Bernd Schmidt ist ein Todesopfer rechter Gewalt und sollte in der offiziellen Statistik der PMK-rechts genannt werden.