Am 17. März 1999 wird der 58-jährige Frührentner Egon Effertz in Duisburg (Nordrhein-Westfalen) von drei bekennenden Neonazis zu Tode geprügelt. Die tödliche Attacke auf den 58-jährigen erklären sie mit den Worten: “Aus purer Lust an der Menschenjagd“. Sie brechen seine Rippen und zertreten den Kehlkopf. Im Prozess vor dem Duisburger Landgericht stellt der Richter fest: „Das Opfer schrie um Hilfe, Fensterläden wurden geöffnet, und dennoch half niemand.“ Der 22-jährige Haupttäter Oliver P. wird im September 1999 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht ging von der besonderen Schwere der Schuld aus. Bereits vor der Tat wurde Oliver P. aufgrund seiner rechtsextremen Umtriebe aus der Bundeswehr entlassen. Der 20-jährige Stefan E., erhält wegen Mordes nach Jugendstrafrecht eine Haftstrafe von zehn Jahren. Der 17-jährige Gordon B. wird wegen Totschlages zu acht Jahren verurteilt. Ein rechtes Motiv sieht das Gericht nicht. In der Urteilsbegründung heißt es lediglich, die drei Täter hätten ausloten wollen, wie weit man einen Menschen misshandeln kann.
Der ideologische Kontext der Täter hätte bei der Urteilbegründung nicht ignoriert werden dürfen, wurde doch dadurch die Hemmschwelle zur exzessiven Gewalt gegenüber einem Menschen gesenkt. Die besondere Brutalität der Tat kann somit nicht ohne die Berücksichtigung der Ideologie der Täter gesehen werden.
Heute erinnert ein Gedenkstein in dem Park, in dem Egon Effertz starb, an den 58-jährigen Frührentner. Die Antifa Duisburg organsiert im März jeden Jahres eine Gedenkveranstaltung für Egon Effertz und alle anderen Todesopfer rechter Gewalt. In diesem Jahr wurde das Gedenken von einer Informationskampagne mit Plakaten und Flyern begleitet. Die Antifa Duisburg kritisiert vor allem die Entpolitisierung der Tat seitens Stadt, Polizei und Behörden.
Dass sich mindestens einer der Täter auch Jahre nach der Tat noch offen zur rechten Szene bekennt, zeigt ein Gerichtsverfahren im Jahr 2009. Hier steht der damals 17-jährige Täter Gordon B. erneut vor Gericht. Er ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Das Opfer ist ein Schwarzafrikaner, der in der Nacht des 1. Juni 2009 in einer S-Bahn nach Wuppertal saß. Gordon B. beschimpft ihn mit den Worten: „Bei Adolf hättest du hier auch nicht sitzen dürfen“. Daraufhin attackiert er das Opfer mit einer Bierflasche. Das Opfer wird am Kopf verletzt.