In der Nacht vom 20. April 2003 wird Günter T. während einer Feier im Jugendclub „Giftmische Stauchitz“ bei Riesa (Sachsen) über zwei Stunden massiv misshandelt. Der 35-Jährige kommt aus dem Nachbardorf, ist als arbeitslos und alkoholkrank bekannt. Auch an diesem Abend ist er stark alkoholisiert, als der bewusstlose und völlig wehrlose Mann nackt ausgezogen, mit Wasser übergossen wird und den Mund zugehalten bekommt. Die Staatsanwaltschaft ist außerdem davon überzeugt, dass der Kopf des Opfers immer wieder auf den harten Asphalt geschlagen wurde. Zwei Tage nach dem Angriff stirbt der ehemalige Stahlarbeiter an einem Schädelbasisquerbruch. Zudem ergibt eine Obduktion, dass das Opfer auch innere Verletzungen aufwies (Sächsische Zeitung vom 08.05.2003). Erst drei Wochen nach der Tat ermittelt die Polizei vier Männer im Alter von 29 bis 36 Jahren. Kurz darauf erhebt die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage wegen Totschlags. Vor Gericht behaupten die vier Männer, sie wollten den am Boden liegenden Günter T. lediglich helfen und dabei sei er einige Male „aus Versehen“ von der Biertischgarnitur gefallen. Der zuständige Staatsanwalt geht vielmehr davon aus, dass die Täter in den drei Wochen nach der Tat „viel Zeit hatten, um sich abzusprechen“. Bei einem 31-jährigen Angeklagten hatten die Ermittler rechtsextremes Propagandamaterial gefunden. Am Ende des Prozesses übt das Landgericht Dresden nicht alleine an den Angeklagten Kritik. Nein, auch das gesamte Dorf Stauchitz habe dem Tod von Günter T. keinerlei Bedeutung zugemessen. Zeugen seien eingeschüchtert worden und insgesamt habe die Haltung vorgeherrscht, „es sei ja nur ein Trinker gewesen“. Vor Gericht stießen die Richter auf eine Mauer des Schweigens. In der Leipziger Volkszeitung vom 03.03.2004 heißt es dazu: „Stauchitz ist klein. Es spricht sich herum, wer was aussagt in diesem Mord-Prozess vor dem Landgericht Dresden.“ Am Ende des Prozesses werden die Angeklagten lediglich wegen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung zu Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren verurteilt. Ein Grund für die milden Strafen, ist ein Gutachten, in dem nicht ausgeschlossen wird, dass das Opfer bereits vor den Misshandlungen schwere Kopfverletzungen erlitten hatte. Die Schwester des Opfers ist davon überzeugt, dass der Angriff auf ihren Bruder kein Zufall war. Es war der 20. April, die vier Männer hätten an Hitlers Geburtstag ein Opfer gesucht. (Leipziger Volkszeitung vom 27.02.2004)
Günter T.
, 35 Jahre