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Gunter Marx (Verdachtsfall)

, 42 Jahre

Der 42-jährige Gunter Marx wurde am 6. August 1994 in Velten (Brandenburg) von vier rechtsextremen Jugendlichen angegriffen und so schwer misshandelt, dass er noch am Tatort verstarb. Er war als Kraftfahrer tätig und lebte mit seiner Frau und seinen drei Kindern in der Kleinstadt. Über sein Leben außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit und seiner Rolle als Familienvater ist kaum etwas bekannt.

Die Tat

In der Nacht zum 6. August 1994 befand sich Gunter Marx auf dem Heimweg. Er war mit seinem Fahrrad in der Viktoriastraße in Velten unterwegs, als er auf eine Gruppe von vier jungen Männern traf. Die Angreifer, die der lokalen rechtsextremen Szene angehörten, waren mit einem Auto unterwegs und suchten gezielt nach Menschen, die sie überfallen und misshandeln konnten. Als sie Gunter Marx bemerkten, stoppten sie und zwangen ihn gewaltsam von seinem Rad.

Am Boden liegend wurde er zur Herausgabe von Bargeld genötigt. Als er erklärte, kein Geld bei sich zu haben, eskalierte die Situation völlig. Einer der Täter beschimpfte ihn massiv und schlug mit einem schweren Radmutterschlüssel mehrfach auf den Kopf des wehrlosen Mannes ein. Gunter Marx erlag seinen Verletzungen innerhalb weniger Minuten. Die Gruppe flüchtete zunächst, kehrte jedoch kurz darauf zurück, wobei der Haupttäter den leblosen Körper erneut misshandelte. Im Anschluss an diese Tat überfiel die Gruppe ein weiteres Ehepaar und verletzte dabei einen 50-jährigen Mann schwer.

Tatmotiv: Eine unpolitische Raubstraftat?

Im Mai 1995 verurteilte das Landgericht Neuruppin den damals 19-jährigen Haupttäter wegen Mordes und Raubes zu einer zehnjährigen Jugendstrafe. Die drei Mitbeteiligten erhielten Haftstrafen zwischen zweieinhalb und sechs Jahren. Die rechte Gesinnung des Haupttäters war den Behörden bereits vor der Tat bekannt: Gegen ihn lag zum Tatzeitpunkt ein offener Haftbefehl wegen der Körperverletzung einer Person aus Portugal vor, und nur ein Jahr zuvor hatte er eine russischsprachige Frau überfallen.

Obwohl zudem bei Hausdurchsuchungen Beweismittel mit eindeutiger NS-Symbolik sichergestellt wurden, werteten die Behörden die Tat primär als Raubdelikt zur Finanzierung eines Diskobesuchs. Eine tiefgreifende politische Einordnung des Angriffs fand im juristischen Verfahren kaum statt. Dass die ideologische Verwurzelung der Täter in einer gewaltverherrlichenden Szene die Hemmschwelle für diesen tödlichen Exzess massiv gesenkt hatte, blieb in der rechtlichen Bewertung weitgehend unberücksichtigt.

Einordnung als Verdachtsfall

Der Fall Gunter Marx wird heute als Verdachtsfall dokumentiert. Dass die Tat staatlicherseits nicht dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK-rechts) zugeordnet wird, verdeutlicht ein systematisches Defizit: Aus dem Erfassungssystem fallen oft jene Tötungsdelikte, bei denen für die Behörden keine „spezifisch“ rechte Opferkategorie erkennbar ist. Dabei wird verkannt, dass auch Delikten, die vordergründig wie Raubüberfälle wirken, ein politisches Motiv zugrunde liegen kann.

Der ideologische Kontext der Täter darf nicht ignoriert werden, da dieser die Hemmschwelle zu exzessiver Gewalt massiv senkt. Gerade im Brandenburg der 1990er Jahre, in dem rechte Gruppen vielerorts eine fast hegemoniale Stellung in der Jugendkultur innehatten, wirkte dieses Weltbild eskalierend. Da ein politisches Mitmotiv zwar sehr wahrscheinlich ist, aber heute nicht mehr lückenlos nachgewiesen werden kann, bleibt die Einordnung als Verdachtsfall eine notwendige Entscheidung, um die Dimensionen rechter Gewalt in der Region lückenlos zu dokumentieren.

Hintergrund der Recherche

Diese Aufarbeitung stützt sich auf die Dokumentationsarbeit des Portals todesopfer-rechter-gewalt-in-brandenburg.de. Im Jahr 2015 erfolgte zudem eine wissenschaftliche Überprüfung von Altfällen durch das Moses Mendelssohn Zentrum Potsdam. In diesem Prozess fungierten Fachleute der Amadeu Antonio Stiftung sowie der Opferperspektive e.V. als beratender Beirat, um die Tatumstände über die offiziellen Polizeiberichte hinaus kritisch zu hinterfragen und einzuordnen.

Gemeinsam Gunter Marx erinnern

Die Tat löste in Velten tiefes Entsetzen aus. Viele Anwohner*innen fühlten sich bereits lange Zeit von den rechtsextremen Strukturen im Ort drangsaliert. Nur eine Woche nach dem Mord, am 13. August 1994, demonstrierten rund 500 Menschen bei einem Schweigemarsch in der Viktoriastraße ihre Solidarität mit dem Verstorbenen und ihrer Ablehnung rechter Gewalt. Der örtliche Pfarrer forderte die Menschen damals dazu auf, das Schweigen zu brechen und offen über die herrschende Angst zu sprechen.

Auch heute sind Angehörige sowie Personen, die Gunter Marx kannten, dazu eingeladen, sich zu melden. Persönliche Erinnerungen helfen dabei, das Gedenken an den Verstorbenen lebendig zu halten und die Aufarbeitung dieser Tat fortzuführen.

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Weiterführende Informationen

Einblicke in die Schicksale der Todesopfer in Brandenburg bietet die Opferperspektive e.V. auf dem Portal: todesopfer-rechter-gewalt-in-brandenburg.de. Mit dieser Seite wird an die Menschen erinnert, die infolge rechter, rassistischer und sozialdarwinistischer Gewalttaten ums Leben gekommen sind, sowie an jene Personen, bei denen Indizien auf ein rechtes Tatmotiv hinweisen.

Lokale Gruppen, die sich für eine aktive Erinnerungskultur vor Ort einsetzen möchten, haben die Möglichkeit, über die Amadeu Antonio Stiftung Fördergelder für Projekte zum würdigen Gedenken zu beantragen.

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