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Helmut Sackers

, 60 Jahre

Der 60-jährige Helmut Sackers wird am 29. April 2000 von einem 29-jährigen Rechtsextremisten im Treppenhaus eines Plattenbaus in Halberstadt (Sachsen-Anhalt) erstochen. Der couragierte Mann, der sich weigerte, die laute Nazi-Musik seines Nachbars hören zu müssen und ihn deshalb aufforderte die Musik auszumachen, bezahlte dies mit seinem Leben. Vor der tödlichen Attacke hat Helmut Sackers aufgrund des lautstarken Rechtsrocks, darunter das verbotene „Horst-Wessel-Lied“, die Polizei gerufen. Als sein Nachbar Andreas S. trotzdem weiter laut Nazi-Musik hört, droht Helmut Sackers mit einer Anzeige bei der Polizei. Andreas S. ist darüber sehr verärgert und beschimpft seinen Nachbar als “ Kommunist“. Kurz darauf sticht Andreas S mit einem Messer auf den 60-jährigen ein. Helmut Sackers verblutet im Treppenhaus. Bei der Wohnungsdurchsuchung von Andreas S. findet die Polizei mehr als 80 rechtsextremistische CDs, Videos mit Aufrufen zum Mord an politischen Gegnern und 90 neonazistische Propagandahefte. In einem Lied auf einer rechtsextremen CD wird dazu aufgerufen, „Kommunisten tot zu schlagen“. Weil der Täter behauptet, er habe in „Notwehr“ gehandelt, wird er in einem ersten Verfahren (2000) und in einem zweiten Verfahren (2005), obwohl spätestens in diesem das Lügengerüst des Täters zusammenfiel, freigesprochen. Dass der Täter ein zweites Mal freigesprochen wurde, war skandalös, lobte der Vorsitzende Richter doch noch Helmut Sackers für seine Zivilcourage. Dennoch spricht er den Angeklagten Andreas S. nach acht achtmonatiger Hauptverhandlung erneut frei. Bei den vier Messerstichen gegen das 60-jährige Opfer habe es sich um einen „intensiven Notwehrexzess“ gehandelt. Mit diesem Urteil wurde Helmut Sackers nicht nur eine Mitschuld unterstellt, er wurde sogar zum Täter stigmatisiert. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft für Andreas S. wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.

Erst kürzlich hatte sich die Landesregierung Sachsen-Anhalt dazu durchgerungen die nicht-anerkannten Todesopfer rechter Gewalt in ihrem Bundesland noch einmal zu prüfen. Im Zuge dieser Überprüfung wurden nun drei bisher nicht anerkannte Tötungsdelikte offiziell dem Phänomenbereich der PMK-rechts zugeordnet. Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt sieht zwar bei dem Tötungsdelikt an Helmut Sackers eine rechtsextreme Motivation, sieht aber keine Möglichkeit, den Fall in die Statistik aufzunehmen, da das Landgericht Halle den Täter freigesprochen hatte, und somit rein juristisch kein Verbrechen vorliege. Dass Innenminister Holger Stahlknecht sich nun mit der Witwe von Helmut Sackers getroffen hat, ist aber trotz der Nicht-Anerkennung, ein wichtiges Signal an die Angehörigen der Opfer. So sagte Helmut Sackers Lebensgefährtin Heide Dannenberg noch kurz vorher: „Er hat alles richtig gemacht. Hat nicht weggeschaut oder weggehört, sondern genau die Zivilcourage gezeigt, zu der unsere Politiker immer vollmundig aufrufen. Doch sein Einsatz ist bis heute nicht anerkannt.“ Ein erster Schritt dieser Anerkennung wurde nun begangen.

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