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Horst Gens

, 50 Jahre

Am 22. April 1997 wird der Arbeitslose Horst Gens in Sassnitz (Mecklenburg-Vorpommern) von vier jungen Männern entführt. Sie schlagen das 50-jährige Opfer und werfen ihn schließlich in einen Straßengraben. Als die Täter später nochmals vorbeikommen, erschlagen sie Horst Gens mit einem 30 Kilogramm schweren Stein. Laut Staatsanwaltschaft Stralsund wollten die Täter im Alter zwischen 18 und 29 Jahren einen „Assi klatschen“. Diese Aussage ist ein eindeutiger Beleg dafür, dass die vier jungen aus einer sozialdarwinistischen Motivation heraus gehandelt haben. Das Landgericht Stralsund verurteilt die Schläger wegen Mordes zu Jugendstrafen zwischen sechs und zehn Jahren. Der Fall Horst Gens wird jedoch offiziell nicht als Todesopfer rechter Gewalt anerkennt, obwohl durch die Einführung der neuen Erfassungskriterien der PMK-rechts im Jahre 2001, genau eine derartige Tat in der Statistik auftauchen müsste: »Wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund […] ihres gesellschaftlichen Status richtet.« (Bundesamt für Verfassungsschutz)

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