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Horst Hennersdorf

, 37 Jahre (staatlich anerkannt)

Am 5. Juni 1993 wird der Obdachlose Horst Hennersdorf von zwei jungen Rechtsextremisten in Fürstenwalde (Brandenburg) zu Tode gefoltert. Über Stunden traktieren sie den 37-Jährigen mit Schlägen und Tritten auf einem Anwesen. Mehrere Zeugen beobachten die Tat, greifen aber nicht ein. Obwohl das Landgericht Frankfurt (Oder) die Täter eindeutig der rechten Szene zuordnet, sieht es dennoch kein rechtsextremes Motiv. Einer der Täter gibt gegenüber einem Psychiater an, dass der Obdachlose auf ihn den Eindruck „eines niedrigen Menschen, eines dreckigen Penners“ gemacht habe. Das Gericht verurteilt die Täter wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu acht beziehungsweise fünf Jahren Haft.

Obwohl einer der Täter seine sozialdarwinistische Motivation gegenüber einem Psychiater äußerte, fand diese Äußerung keine Berücksichtigung im Urteil. Obdachlose, eine der schwächsten Gruppen in der Gesellschaft, erfahren ständig Bedrohung durch rechtsextreme Gewalt. Wohnungslose Menschen gelten in der rechtsextremen Szene als „asozial“ und „minderwertig“. Der ideologische Kontext der Täter darf gerade bei einer tödlichen Attacke auf diese Opfergruppe nicht ignoriert werden, begründet sich doch in ihrer rechten Gesinnung (Sozialdarwinismus) die exzessive Gewalt gegen sozial schwächer gestellte Menschen. Horst Hennersdorf ist ein Todesopfer rechter Gewalt und sollte in der offiziellen Statistik der PMK-rechts genannt werden.

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