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Horst Pulter

, 65 Jahre

Der Obdachlose Horst Pulter wird in der Nacht zum 5. Februar 1995 im Stadtpark von Velbert (Nordrhein-Westfalen) erstochen. Als sich eine siebenköpfige Gruppe von 16- bis 24-jährigen Rechtsextremisten dazu entschließt, „Penner klatschen“ zu wollen, stoßen sie auf den 65-Jährigen Horst Pulter. Er schläft auf einer Parkbank. Zunächst traktieren sie ihn mit Schlägen und Tritten. Sie verhöhnen ihr Opfer als „Penner“ und „Scheiß Jude. Horst Pulter stirbt als einer der Angreifer, der 22-jährige Peter D., dem Obdachlosen einen Messerstich versetzt. Der 22-jährige war zuvor wegen seiner rechtsextremen Umtriebe aus der Bundeswehr entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal bezeichnet die Tat als „menschenverachtend und kaltblütig“; auch am „nationalsozialistischen Hintergrund“ bestehe kein Zweifel. Als die Wohnungen der Täter durchsucht werden, finden die ermittelnden Polizeibehörden Hakenkreuzfahnen und Fotos, auf denen sie mit dem „Hitlergruß“ posieren. Das Opfer sei jedoch zufällig ausgewählt worden. Im November 1995 verurteilt das Jugendschöffengericht Mettmann sechs Angreifer wegen Körperverletzung zu Freiheits- und Bewährungsstrafen. Den Haupttäter Peter D. verurteilt das Schwurgericht Wuppertal im Dezember 1995 wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu zehn Jahren Haft. Das Gerichtsurteil lautet, dass „die Täter aus einer gegenüber Obdachlosen feindlichen Haltung heraus gehandelt haben.“ Spätestens seit Einführung der neuen Erfassungskriterien, PMK-rechts, im Jahre 2001, müsste der Fall in der offiziellen Statistik auftauchen. Gemäß dem Urteil ist die Tat eindeutig dem Phänomenbereich „Hasskriminalität“ zuzurechnen. Zu dieser Einschätzung kommt bereits im September 2001 ein Sprecher des Polizeipräsidiums Düsseldorfs. Doch das Polizeipräsidium Düsseldorf hat seine neuen Erkenntnisse offenbar nicht ans LKA Nordrhein-Westfalen weitergegeben. Denn Horst Pulter wird bis heute nicht als Todesopfer rechter Gewalt staatlich anerkannt.

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