Der 47-jährige Musiker Jim Reeves wurde in der Nacht zum 1. Februar 2016 in einem Berliner Hostel von zwei Männern aus homofeindlichen Motiven ermordet. Im Gerichtsurteil heißt es, der bisexuelle Jim Reeves habe den beiden Tätern ein „sexuelles Kontaktangebot“ gemacht. Daraufhin misshandelten die 24- und 31-jährigen Täter ihr Opfer auf brutalste Art und Weise, sodass er an den Verletzungen starb.
Jim Reeves war ein Bühnentalent
Jim Reeves war Musiker, Model, Schauspieler, Musikproduzent und Moderator. Er wurde 1968 in Köln als Jim Nyasani geboren, bereits als Jugendlicher wurde sein Talent für die Bühne entdeckt. Anfang der Neunziger gründete er die Band „4 Reeves“ und tourte mit ihr mehrere Jahre durch Deutschland. 1995 rief Jim Reeves die Eurodance-Band „Squeezer“ ins Leben, deren erfolgreichstes Lied es sogar auf Rang zehn der deutschen Charts schaffte.
Grausamer Gewaltexzess aus homofeindlichen Motiven
Die beiden Täter haben Reeves erst verprügelt und anschließend schwer misshandelt. Unter anderem haben sie ihn „in einer degradierenden, homophobe Gefühle ausdrückenden Art mehrfach mit einem Stuhlbein gepfählt“, wie das Gericht feststellte. Nachdem Reeves bereits bewusstlos war, penetrierten sie das wehrlose Opfer mit einer Zucchini. Der Vorsitzende Richter merkte an, auch das weise „auf eine sexuelle Orientierung hin, indem homosexuelle Praktiken unter Männern nachgeäfft werden in fürchterlicher Art und Weise“.
Keine Anerkennung des Motivs, keine Verurteilung wegen Mordes
Trotzdem sah der Richter Homofeindlichkeit nicht als Hauptmotiv der Täter – obwohl die Staatsanwaltschaft Homophobie als Tatmotiv klar benannte. Das Berliner Landgericht machte stattdessen die Wut der Täter auf die „sexuellen Avancen“ Jim Reeves als Ursache aus. Diese Unterscheidung ist jedoch nicht schlüssig. Es ist vielmehr üblich, dass Männer mit homofeindlichen Einstellungen sich durch Flirtversuche von anderen Männern in ihrer „Männlichkeit“ bedroht fühlen und deshalb mit Gewalt darauf reagieren. Der offensichtliche Hass auf Homosexualität war hier der Auslöser für den Ausbruch der Gewalt.
Die beiden Täter wurden zu Haftstrafen von 13 und 14 Jahren Haft verurteilt – jedoch nicht wegen Mordes, sondern wegen besonders schweren Totschlags. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Der Richter sah das Mordmerkmal des „niedrigen Beweggrunds“ jedoch nicht gegeben.