Der 53 Jahre alte Metzger Karl-Hans Rohn wird am 13. November 1992 in einer Kneipe in Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) von zwei Rechtsextremisten geschlagen, angezündet und erstickt. Vor der tödlichen Attacke wurde der 53-Jährige vom Wirt sowie den zwei anwesenden rechtsextremen jungen Männern antisemitisch beschimpft, da angenommen wurde Karl-Hans Rohn sei Jude. Laut Staatsanwaltschaft habe der Wirt die beiden Neonazis darüber hinaus immer wieder mit antisemitischen Hetztiraden aufgefordert, Rohn auch körperlich zu attackieren. Die beiden Männer prügeln daraufhin brutal auf Rohn ein, schütten unter antisemitischen Ausrufen des Wirts „Juden müssen brennen“ schließlich hochprozentigen Schnaps über das Opfer und zünden ihn an. Als das Feuer eine zu große Rauchentwicklung verursacht, löschen die drei Männer das am Boden brennende Opfer und beschließen sich Karl-Hans Rohns in der Nähe der holländischen Grenze zu „entledigen“. An einer Autobahn werfen die drei Männer ihn aus dem Wagen, ob Rohn zu diesem Zeitpunkt noch lebt bleibt unklar. Die jungen Männer sind beide Mitglieder in der rechtsextremen Vereinigung der „Nationalistischen Front“ – jene Gruppierung, die kurz nach den rassistischen Brandanschlägen von Mölln verboten wurde. Das Landgericht Wuppertal verurteilt die beiden Schläger wegen Mordes zu 14 beziehungsweise acht Jahren Haft (Jugendstrafrecht). Der Wirt erhält zehn Jahre. In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem: Die Täter seien „so mit rechtsradikalem Gedankengut vollgesaugt, dass sie in einem entscheidenden Moment nach rechtsradikalem Muster handelten.“
Karl-Hans Rohn
, 53 Jahre (staatlich anerkannt)