Weiter zum Inhalt

Karl-Heinz Teichmann

, 59 Jahre

Am 23. August 2008 wird der Obdachlose Karl-Heinz Teichmann, 59 Jahre alt, im Zentrum von Leipzig (Sachsen) von dem Neonazi Michael H. mehrfach verprügelt. Am 6. September stirbt er im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen. In der Nacht nach einer Nazi-Demo unter dem Motto „Todesstrafe für Kinderschänder“, organisiert von den neonazistischen „Freien Kräften“, ziehen zwei junge Männer durch den Park hinter der Leipziger Oper. Dort finden sie den auf einer Bank schlafenden Karl-Heinz Teichmann. Michael H. sagt ihm, dass er „nicht hier schlafen“ solle, versetzt ihm einen Fausthieb und springt ihm ins Gesicht. Der Täter verlässt den Tatort für eine halbe Stunde, um sich mit Freunden zu treffen. Dann kehrt er zurück, um den 59-Jährigen erneut zu verprügeln. Die Ärzte stellen bei dem Opfer später massive Kopfverletzungen, Prellungen am ganzen Körper, Brüche im Gesicht, eine Halswirbelfraktur und Hirnblutungen fest. Am 27. März 2009 verurteilt das Leipziger Landgericht den 18-jährigen Neonazi wegen „heimtückischen Mordes“ zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Der Staatsanwalt erklärte in seinem Plädoyer, das Opfer habe nichts getan, „außer im Park nachts zu schlafen“. Sein Mörder habe den Mann „zum bloßen Objekt degradiert“. „Aus seiner schlechten Laune heraus störte ihn der Anblick des schlafenden Mannes, dessen Schlafplatz er willkürlich als unpassend bewertete“, heißt im Urteil. „Das kann man nicht wegdiskutieren, eine Tat mit rechtem Hintergrund. Natürlich“, sagt der Verteidiger des Täters in einem Fernsehinterview. Trotzdem wertet das Gericht den Mord nicht als rechtsextrem motiviert. Von polizeilicher Seite wird der Vorfall als „normale Straftat unter Alkoholeinfluss“ eingestuft.

Mitmachen stärkt Demokratie

Engagieren Sie sich mit einer Spende oder Zustiftung!

Neben einer Menge Mut und langem Atem brauchen die Aktiven eine verlässliche Finanzierung ihrer Projekte. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Arbeit der Stiftung für Demokratie und Gleichwertigkeit.