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Klaus-Dieter Harms (Verdachtsfall)

, 61 Jahre

Der 61-jährige Klaus-Dieter Harms wurde am 09. August 2001 in Wittenberge (Brandenburg) von zwei Neonazis zu Tode geprügelt.

Klaus-Dieter Harms lebte in einer Plattenbausiedlung mit hohem Leerstand. Aufgrund seiner Erkrankungen, einer Gehbehinderung und einer Alkoholabhängigkeit, stand Klaus-Dieter Harms unter Betreuung. Bereits in den Jahren vor seinem Tod wurde er mehrfach Opfer von Körperverletzungen, Diebstählen und Sachbeschädigungen.

Brutale Misshandlungen bis hin zum Tod

Christian K. und Nico M., zwei rechtsextreme Nachbarn von Klaus-Dieter Harms, suchten ihn in der Nacht vom 08. auf den 09. August 2001 in seiner Wohnung auf und verlangten Zigaretten und Bier von ihm, was er beides nicht zu Hause hatte. Die Täter schlugen ihn daraufhin nieder und durchwühlten und verwüsteten seine Wohnung. Einige Gegenstände nahmen sie mit und gingen damit in die Wohnung einer der Täter, kehrten jedoch kurz darauf zurück und misshandelten Klaus-Dieter Harms brutal. Sie gingen erneut zurück in die Wohnung einer der Täter, kehrten jedoch mit der Absicht, den schwer verletzt am Boden liegenden Klaus-Dieter Harms zu töten, ein weiteres Mal in seine Wohnung zurück, wo sie ihn nach einer weiteren Misshandlung ermordeten.

Die Täter und das Opfer hatten bereits am Tag vor dem Mord einen Streit, bei dem die beiden Neonazis Klaus-Dieter Harms mir einer Bratpfanne so stark verletzten, dass sie einen Krankenwagen rufen mussten. Daraufhin bedrohten sie Klaus-Dieter Harms mit dem Tod, wenn er die gemachte Anzeige nicht zurücknehmen würde. Einer der beiden Täter hatte außerdem den Hausflur und die Wohnungstür von Klaus-Dieter Harms mit beleidigenden Texten und spiegelverkehrten Hakenkreuzen beschmiert.

Keine polizeilichen Ermittlungen zu rechtsextremen Tatmotiven

Dank einer Zeuginnenaussage wurden die Täter wenige Stunden nach der Tat gefasst. Die Nachbarin beschuldigte Nico M., „ein Rechtsradikaler“ zu sein, da er sie in der Vergangenheit mit dem Hitler-Gruß begrüßt, Springerstiefel getragen und versucht habe, seine Umgebung durch Aggressivität einzuschüchtern. Bei den nachfolgenden polizeilichen Ermittlungen wurde diesem Hinweis in keiner Weise nachgegangen. Infolgedessen sah auch die Staatsanwaltschaft kein rechtes Motiv für die Tat. Beim Tathergang gibt es jedoch starke Indizien für ein sozialdarwinistisches Motiv: Als Alkoholkranker Mensch, der auf eine Betreuung angewiesen ist, entsprach Klaus-Dieter Harms einem rechtsextremen Feindbild – ihm wurde seine Wertigkeit als Menschen ideologisch abgesprochen. Auch die Brutalität der Tat sowie die Hakenkreuzschmierereien sind deutliche Hinweise auf eine Hassverbrechen.

Die beiden Täter erhielten in dem Urteil vom März 2002 nur geringfügige Strafen. Das Landgericht Neuruppin verurteilte sie wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Mordes zu Jugendstrafen von neun und sechs Monaten. Aufgrund der defizitären polizeilichen Ermittlung ist nach bisherigem Kenntnisstand eine abschließende Beurteilung nicht möglich.

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