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Klaus Dieter Lehmann

, 19 Jahre

Am 15. Mai 2002 wurde der 19-jährige Klaus Dieter Lehmann in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) von zwei Neonazis gequält und ermordet. Lehmann starb an den Folgen gezielter Stiefeltritte ins Gesicht. „Es sah so aus, als wäre mit dem Kopf Fußball gespielt worden“, sagte die Staatsanwaltschaft. Die 17- und 19-jährigen Täter hatten Klaus Dieter Lehmann zuvor in der betreuten Wohngemeinschaft für behinderte Menschen, in der er lebte, aufgesucht.

Klaus Dieter Lehmann wurde von den Tätern in seinem Zimmer aufgesucht

Eine Betreuerin, die in der Wohngemeinschaft arbeitete, beschreibt Klaus Dieter Lehmann, der in Neubrandenburg in einer Tischlerei arbeitete, als einen, „der das Leben liebte“. Er sei sehr offen gewesen, habe schnell neue Kontakte geknüpft. Diese „wehrlose Offenheit“ sei ihm, so glaubt sie, an diesem Tag zum Verhängnis geworden.

Die beiden Neonazis hatten bereits in Klaus Dieter Lehmanns Zimmer ihre menschenverachtende Gesinnung gezeigt, als sie Poster von afroamerikanischen Hip Hop-Stars von den Wänden rissen und diese mit dem N-Wort beschimpften. Anschließend folgte Klaus Dieter Lehmann den beiden Neonazis in Richtung eines Badesees. Auf dem Weg dorthin kam es zu einer Auseinandersetzung. Die beiden rechtsextremen Täter hielten hinter einer Baracke, wo sie auf das Opfer einschlugen. Als Klaus Dieter Lehmann bereits am Boden lag, traten sie mit ihren schweren Stiefeln auf sein Gesicht ein. Klaus Dieter Lehmann verstarb auf dem Weg ins Krankenhaus.

Gericht  erkannte kein rechtsextremes Tatmotiv

Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte einen der Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren und neun Monaten Jugendstrafe. Der zweite Neonazi, der zuvor auch einen anderen Jugendlichen mit einem Schuss aus einer Schreckschusspistole verletzt hatte, erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung dreieinhalb Jahre Haft.

Der Aussage einer Sozialarbeiterin nach, die in Klaus Dieter Lehmanns Wohngemeinschaft arbeitete, hatten die Täter sich behindertenfeindlich und rassistisch geäußert. Trotzdem sah das Gericht als Tatmotiv nicht Hass auf Behinderte an, sondern betrachtete einen Streit aufgrund einer Formulierung Klaus Dieter Lehmanns als Anlass für die tödlichen Tritte.

Die Opferberatungsstelle Lobbi e.V. kritisiert diese entpolitisierende Einordnung der Tat. Da Klaus Dieter Lehmann vom Staat bis heute nicht als Opfer rechter Gewalt anerkannt wird, können seine Eltern keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen geltend machen.

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