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Marinus Schöberl

, 16 Jahre (staatlich anerkannt)

Am 12. Juli 2002 wird der 16-Jährige Marinus Schöberl im brandenburgischen Dorf Potzlow von drei jungen Rechtsextremen zu Tode gequält. Zunächst schlagen die Täter, zwei Brüder im Alter von 17 und 23 Jahren sowie ein weiterer 17-Jähriger, bei einem Besäufnis in einer Privatwohnung auf Marinus Schöberl ein. Marinus Schöberl passt nicht in das rechte Weltbild der drei Jugendlichen: Er hat blondierte Haare und trägt weite HipHop-Hosen. Die drei suchen eine Grund Marinus Schöberl zu misshandeln. Sie pöbeln den wehrlosen Jugendlichen immer wieder mit den Worten an, „sag, dass du ein Jude bist“. Die Täter schlagen das Opfer und flößen ihm Bier und Schnaps ein, bis dieser sich übergeben muss. Außerdem urinieren sie auf ihn. Mindestens zwei erwachsene Augenzeugen beobachten die Misshandlung, helfen aber dem erkennbar wehrlosen Opfer nicht. Schließlich zerren die Schläger Marinus Schöberl in einen ehemaligen Schweinestall. Dort traktieren sie den bereits schwer verletzten Jugendlichen immer weiter. Schließlich zwingen die Täter ihn in den Rand eines Schweinetrogs zu beißen. Als das Opfer am Boden liegt, versetzt ihm einer der Täter einen sogenannten „Bordsteinkick“ – ein Tritt, den die Täter aus dem Film „American History X“ kannten: Das heißt einer der Täter springt auf Marinus Schöberls Hinterkopf. Weil die Täter glauben, dass das schwer verletzte Opfer noch leben könnte, werfen sie noch zweimal eine 30 mal 30 Zentimeter große Betonplatte auf dessen Kopf. Nach mehr als vier Stunden Folter ist Marinus Schöberl tot, er verstirbt an den Folgen des Angriffs in den frühen Morgenstunden des 13.07. Die Täter verscharren den Jugendlichen in einer Jauchegrube. Erst im November 2002 wird die Leiche entdeckt. Einer der Schläger hat in Potzlow mit seiner Tat geprahlt. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat die Täter wegen Mordes angeklagt. „Das war eindeutig eine rechte Tat“, heißt es in der Behörde. Einer der Rechtsextremen verprügelt einige Wochen nach dem Tod von Marinus Schöberl einen afrikanischen Asylbewerber im nordbrandenburgischen Prenzlau und war deswegen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Ein Ehepaar, das die Misshandlungen von Marinus Schöberl in der Wohnung tatenlos mit angesehen haben, muss sich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Im Oktober 2003 verurteilt das Landgericht Neuruppin den zur Tatzeit 17-Jährigen zu zwei Jahren Jugendstrafe. Der Haupttäter erhielt nach Jugendstrafrecht eine Haft von achteinhalb Jahren. Sein erwachsener Bruder erhielt 15 Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes. Für beide Verurteilten wirkten sich ihre Alkoholisierung und ein niedriger Intelligenzquotient strafmildernd aus. Im Dezember 2004 revidierte der Bundesgerichtshof in Leipzig das Urteil. Eine andere Kammer des Landgerichts Neuruppin verhängte deshalb über den nach dem ersten Urteil Entlassenen drei Jahre Jugendstrafe. Im Sommer 2008 wird bekannt, dass der Haupttäter nach sechs Jahren Haft entlassen und die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, da ihm eine „positive Entwicklung“ bescheinigt werde.

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