Am 31. Januar 2004 wird in Burg (Sachsen-Anhalt) der 46-jährige, wohnungslose Martin Görges von fünf jungen Männern aus der rechten Szene getötet. Als Motiv für die tödliche Attacke nennen die 16- bis 22-Jährigen gegenüber der Polizei, dass Martin Görges ein „Kinderschänder“ gewesen sei. Ihr Opfer haben sie bei einer Tanzveranstaltung kennengelernt. Als der 46-jährige mit der Mutter einer der jungen Männer tanzen will, wird das verhindert, da der „Asozialen“ nicht mit ihr tanzen soll. Dann erfährt die rechtsextreme Gruppe, dass der wohnungslose Görges schon einmal im Gefängnis war: Der Grund dafür war der schwere sexuelle Missbrauch an einem Kind. Daraufhin schlagen sie Martin Görges vor der Diskothek zusammen und lassen ihn schwer verletzt zurück. Sie kommen jedoch einige Zeit später zurück und töten ihr Opfer durch einen „Bordsteinkick“ – dazu legen sie den Kopf ihres Opfers auf die Bordsteinkante und treten auf dessen Hinterkopf. Vor Gericht geben sie den Film „American History X“ über einen US-amerikanischen Neonazi als Vorbild an. Die Täter erhalten Jugendstrafen zwischen drei und sieben Jahren. Das Landgericht Stendal stellte im Urteil fest, die Tatsache, dass es sich bei dem Opfer um einen „Kinderschänder“ gehandelt habe, sei „Motivation und Rechtfertigung“ für den tödlichen Angriff gewesen.
Erst kürzlich hatte sich die Landesregierung Sachsen-Anhalt dazu durchgerungen die nicht-anerkannten Todesopfer rechter Gewalt in ihrem Bundesland noch einmal zu prüfen. Im Zuge dieser Überprüfung wurden nun drei bisher nicht anerkannte Tötungsdelikte offiziell dem Phänomenbereich der PMK-rechts zugeordnet. Warum die Landesregierung Sachsen-Anhalt bei dem Mord an Martin Göders keine rechtsextreme Motivation anerkennt, ist nicht nachvollziehbar. Dass vor allem Rechtsextreme das Thema Kindesmissbrauch mit ihren ideologischen Inhalten besetzen, ist hinlänglich bekannt. So propagieren sie, dass Kinderschänder“ keine Rechte mehr hätten und fordern die „Todesstrafe für Kinderschänder“. Setzten die Mörder von Burg somit nicht einfach die in der rechten Szene so präsente Forderung „Todesstrafe für Kinderschänder“ in die Tat um? Sie handelten damit sehr wohl politisch motiviert. Deshalb sollte der Mord an Martin Görges in jedem Falle in der offiziellen Statistik der Tötungsdelikte PMK-rechts aufgenommen werden.