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Marwa El-Sherbini

, 31 Jahre (staatlich anerkannt)

Marwa El-Sherbini wurde nur 31 Jahre alt. Sie wurde am 01. Juli 2009 in einem Gerichtssaal von einem Neonazi erstochen, gegen den sie sich juristisch zur Wehr gesetzt hatte. Sie setzte sich gegen eine rassistische Behandlung ihres Sohnes und sich selbst ein.

Handballprofi, Pharmazeutin und Mutter

Marwa El-Sherbini spielte für die ägyptische Handballnationalmannschaft, war Pharmazeutin und Mutter. 2003 kam sie nach Deutschland, zog nach Bremen, wo sie deutsch und arabisch lernte. Aus beruflichen Gründen zog sie mit ihrem Mann Elwy O. 2005 nach Dresden. Im Jahr 2008 nahm sie nach einer Elternzeit das Berufsleben wieder auf. Sie sucht lange nach den für eine Zulassung als Apothekerin notwendigen Praktikumsplätzen und erlebte, dass das Tragen eines Kopftuchs offen als Ablehnungsgrund genannt wird. 2009 erwartete das Paar ein weiteres Kind – zum Tatzeitpunkt war Marwa El-Sherbini im dritten Monat schwanger.

Marwa El-Sherbini wehrte sich gegen Hass und Rassismus

Als Marwa El-Sherbini am 21. August 2008 gemeinsam mit ihrem zweijährigen Sohn einen Spielplatz in Dresden besuchte, bat sie nach einigem Abwarten einen Mann, der gemeinsam mit einem Mädchen die Schaukel besetzte, ihren Sohn auf die Schaukel zu lassen. Der Mann beschimpft Marwa El-Sherbini daraufhin als “Islamistin”, “Terroristin” und “Schlampe”.

Als der Mann weiterhin die Schaukel blockierte, verlangte Marwa El-Sherbini ruhig, dass ihr Sohn die Schaukel benutzen darf. Der Man blieb aggressiv, drohte unter anderem damit, ihren Sohn „totzuschaukeln“, falls er sich auf die Schaukel setzen sollte. Schließlich rief Marwa El-Sherbini die Polizei.

Als die Polizei eintraf äußerte der Mann erneut, dass Muslim:innen „keine Menschen“ seien und es ihnen verboten werden sollte, Kinder zu bekommen. Auch die eingetroffene Polizei beschimpfte er, da sie als „Deutsche“ eine Muslima in Schutz nehmen. Marwa El-Sherbini stellte aufgrund der massiven rassistischen Beleidigungen und Bedrohungen einen Strafantrag gegen den Mann.

Daraufhin erließ das Amtsgericht Dresden einen Strafbefehl wegen Beleidigung. Gegen diesen und die damit verbundene Zahlung von 30 Tagessätzen von je 11 Euro legte der Täter Einspruch ein. Aufgrund seines Einspruchs kam es am 13. November 2008 zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Dresden – Marwa El-Sherbini trat bei der Verhandlung als Zeugin auf. Während des Prozesses wurde sie vom Angeklagten erneut massiv rassistisch beleidigt. Nach der Verhandlung sagten sie und ihr Mann aus, dass sie sich nicht ausreichend vor dem äußerst aggressiven Täter geschützt gefühlt haben, da es z.B. keine räumliche Trennung gab. Zudem wurden die persönlichen Daten des Ehepaars, inklusive ihrer Adresse, laut und im Beisein des Täters verlesen. Das Gericht verurteilte den Täter zu einer Geldstrafe von 780 Euro in 60 Tagessätzen. Auch dagegen legte der Täter noch am selben Tag Berufung ein.

Die erneute Verhandlung wurde für den 01. Juli 2009 angesetzt. Die Betroffene und ihr Ehemann wollten dem Täter nicht noch einmal vor Gericht begegnen, da sie sich massiv von ihm bedroht fühlten. Trotzdem mussten sie ein weiteres Mal vor Gericht erscheinen. Trotz der artikulierten Sorgen der Betroffenen schaffte der Täter es, ein Messer mit einer 18cm langen Klinge mit in den Verhandlungssaal zu nehmen. Dort angekommen wiederholte er seine rassistischen Hasstiraden. Als Marwa El-Sherbini den Verhandlungssaal betrat, stürzte der Täter sich auf sie. Ihr Ehemann versuchte, sie zu schützen, ging jedoch verletzt zu Boden. Mit dem eingeschmuggelten Messer stach der Täter schweigend und entschlossen mehrfach auf Marwa El-Sherbini ein. Als sie mit ihrem Sohn auf die andere Seite des Raumes floh, stach er ihr in den Rücken. Bundespolizist:innen, die in einem anderen Saal als Zeug:innen geladen waren, riefen ihre bewaffneten Kolleg:innen hinzu. Als sie den Sitzungssaal erreichten, sahen sie, wie Marwa El-Serbinis Ehemann mit dem Täter um das Messer rang. Sie gaben einen Schuss ab und erwischten den Ehemann von Marwa El-Sherbini. Elwy O. erleidet dabei eine Oberschenkelverletzung. Im Anschluss gelang es den Polizist:innen, den Täter außer Gefecht zu setzen. Für Marwa El-Sherbini kam die Rettung zu spät: Sie wurde noch im Gerichtssaal für tot erklärt. Elwy O. überlebte trotz des Schusses und 16 Messerstichen.

Das Landgericht Dresden verurteilte den Täter auf Grundlage des § 46 StGB Abs. 2 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen des Mordes an Marwa El-Sherbini, des versuchten Mordes an Elwy O. und wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht erkannte die rechtsextreme Tatmotivation an.

Aufarbeitung der Tat und Gedenken im Rahmen des Projekte „Gegen uns“

Mit dem Projekt „Gegen uns“ wird ein aktiver Beitrag an das Gedenken an Marwa E-Sherbini geleistet und die Tat aufgearbeitet.

Elwy O. verließ kurz nach der grausamen Tat Dresden und ging mit dem kleinen Sohn nach England, später weiter nach Kanada.

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