Der 40-jährige Peter Siebert wurde in der Nacht zum 26. April 2008 von seinem 22-jährigen Nachbarn in Memmingen (Bayern) mit einem Bajonett in seiner Wohnung erstochen. Zuvor hatte Peter Siebert Zivilcourage bewiesen und sich über die laute rechtsextreme Musik seines Nachbarn Alexander B. beschwert und ihn für seine menschenverachtende Gesinnung kritisiert. Es war nicht das erste Mal, dass Peter Siebert Einspruch gegen die rechtsextremen Umtriebe seines Nachbarn erhob.
Rechtsextremes Motiv des Täters wurde vom Gericht nicht anerkannt
Im Dezember 2008 wurde der Täter, ein polizeibekannter Neonazi, vor Gericht gestellt und zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. In dem Prozess, der nur einen Tag dauerte, wurde die Tat vom Landgericht Memmingen weder als Mord eingestuft, noch wurde eine rechtsextreme Motivation anerkannt. Die Anerkennung des rechtsextremen Tatmotivs hätte zu einer weit höheren Strafe geführt. Zwei Jahre nach der Verurteilung war selbst dem Vizepräsidenten des Landgerichts die damalige schnelle Entscheidung der Richter:innen unangenehm. Die Richter:innen hätten aufgrund der Geständigkeit des Täters „nicht mehr intensiv nachgeforscht“ und es dabei belassen, den „äußeren Sachverhalt“ zu klären, obwohl der Täter vor dem Prozess zugegeben hatte, er habe aufgrund seiner rechtsextremen Gesinnung mit Peter Siebert gestritten. Vizepräsident Mürbe sagte, ein rechtsextremer Hintergrund der Tat sei „wahrscheinlich“. Dennoch taucht Peter Siebert bis heute nicht in der offiziellen Statistik der Todesopfer rechter Gewalt auf.