Der 40-jährige Peter Siebert wird in der Nacht zum 26. April 2008 von seinem 22-jährigen Nachbarn in Memmingen (Bayern) mit einem Bajonett in seiner Wohnung erstochen. Nachdem Siebert Zivilcourage bewies und sich über die rechtsextreme Musik seines Nachbarn beschwerte, erstach der 22-Jährige ihn mit einem Bajonett in seiner Wohnung. Es war nicht das erste Mal, dass Siebert proaktiv den rechtsextremen Umtrieben des Täters widersprach.
Dennoch ist über die Person Peter Siebert leider nicht viel bekannt, bis auf dass er sich schon länger an der rechtsextremen Einstellung seines Nachbarn störte und dem auch immer wieder entschlossen Ausdruck verlieh. Bereits vor dem 26. April kam es wiederholt zu Streitigkeiten zwischen Siebert und dem Täter.
So auch in der Tatnacht: nachdem Siebert sich wieder einmal über den lauten Rechtsrock des Täter beschwerte, folgte dieser ihm kurzerhand in Sieberts Wohnung und stach, mit einem 34 Zentimeter langen Bajonett, mehrere Male auf den Brustkorb seines Opfers ein. Peter Siebert erlag kurz darauf seinen Verletzungen.
Im Dezember 2008 verhängte das Landgericht Memmingen eine durchaus milde Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Und das nach gerade einmal einem Prozesstag! Der Tatbestand: Totschlag und nicht Mord. Auch die offensichtlich rechtsextreme Gesinnung des Täters fand in der Urteilsbegründung des Gerichts keine Beachtung, obwohl die rechtsextremen Einstellungen des Täters dem Gericht bekannt waren: der Täter gab zu er habe mit Siebert gestritten „weil ich rechts bin“. Die rechtsextreme und menschenfeindliche Einstellung des Täters spricht klar für niedere Beweggründe und damit Mord. Selbst der Vizepräsident des Landgerichts räumte später ein, dass ein rechtsextremes Tatmotiv„wahrscheinlich“ sei. Aufgrund eines Geständnisses habe das Gericht aber „nicht mehr intensiv nachgeforscht“ und es bei der Klärung des „äußeren Sachverhalts“ belassen. Eine äußerst fragwürdige Begründung.
Die Tat wurde in Memmingen bis vor einigen Jahren immer noch „überwiegend als rein unpolitische Beziehungstat wahrgenommen“. Im November 2013 lehnte der Memminger Stadtrat eine Fachstelle gegen Rechtsextremismus ab. Der Bayerische Landtag lehnte im Juni 2015 ein unabhängiges Forschungsprojekt zur Klärung der Tat Hintergründe und weiterer rechtsextremer Morde ab. Seit Jahren finden um Sieberts Todestag Demonstrationen und Gedenkveranstaltungen statt, die der Landesverfassungsschutz, auf Anfrage der AfD, im Jahr 2020 als extremistisch diffamiert.
Des Weiteren setzen verschiedene Initiativen sich für die staatliche Anerkennung Sieberts als Opfer rechter Gewalt ein. Vergeblich, denn:
Bis heute ist Peter Siebert kein staatlich anerkanntes Opfer rechtsextremer Gewalt.