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Thomas K.

, 16 Jahre (staatlich anerkannt)

Am 4. Oktober 2003 wurde der damals 16-jährige Thomas K. in Leipzig von einem Neonazi ermordet.

Brutal aus dem Leben gerissen

Über Thomas K. und sein Leben sind leider kaum Informationen bekannt. Zum Tatzeitpunkt ist er erst 16 Jahre alt und besucht noch die Schule.

Am Abend des 4. Oktober 2003 werden Thomas K. und seine Freunde in Leipzig-Wahren, von dem späteren Täter belauscht, als sie sich über Cannabis-Konsum unterhalten. Dabei entwickelt der Rechtsextreme nach eigener Aussage so einen Hass, dass er beschließt, einen aus der Clique „aufklatschen“ zu wollen. Der Neonazi verfolgt Thomas K. auf seinem Heimweg, nachdem er ihm aufgelauert hat. Er lockt Thomas K. in ein Gebüsch und sticht dort mehrmals mit einem Küchenmesser auf ihn ein. Thomas K. schafft es trotz seiner schweren Verletzungen noch, mit seinem Handy die Polizei und den Notruf zu verständigen. Nachdem er ins Krankenhaus gebracht wird, verstirbt er jedoch kurze Zeit später an den Folgen des brutalen Angriffs.

Rechtes Tatmotiv ausgeblendet

Im Mai 2004 verurteilt das Landgericht Leipzig den 18-jährigen Täter unter Einbeziehung einer anderen Strafe zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren Haft. Vor Gericht gibt der Täter an, dass ihm die Gespräche von Thomas K. mit seinen Freunden über Drogen nicht gefallen hätten und er deswegen einen von ihnen „aufklatschen“ wollte. In dieser Hinsicht sei er von seinen Freunden aus der rechten Szene „gut umerzogen“ worden. In einem Brief an seine Mutter zeigt der Täter ebenfalls keine Reue. Im Gegenteil meint er, mit der Strafe gerechnet zu haben und ist der Meinung, die „Ermittler müsse man echt alle in die Gaskammer stecken“.

Das offensichtliche sozialdarwinistische, rechte Motiv des Täters wurde trotz dieser Aussagen nicht in die Urteilsbegründung mit einbezogen, obwohl der Täter auch laut Gericht einer Gruppe mit „ersichtlich rechtsnationaler Gesinnung“ angehörte.

Erst die Bemühungen einer kleinen Initiative aus Leipzig namens „Initiativkreis Antirassismus“ führen 2015, elf Jahre nach der Tat, zu einer Einstufung des Mordes als rechts motivierte Straftat.

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