In den letzten Wochen sieht sich die Amadeu Antonio Stiftung wieder einmal einer Kampagne ausgesetzt, die darauf abzielt, ihre Arbeit zu diskreditieren und die gesellschaftliche Debatte zu verschieben. Rechts-alternative Medien, angeführt von Apollo News, versuchen, aus einer kritischen Auseinandersetzung mit eben jenem Presseorgan bei einer öffentlichen Veranstaltung, bei der eine Mitarbeiterin der Amadeu Antonio Stiftung als externe Referentin geladen war, einen Skandal zu konstruieren. Dabei wird bewusst ein Narrativ der Bedrohung der Pressefreiheit erzeugt – ein Vorgehen, das weder den Tatsachen entspricht noch dem demokratischen Diskurs dient.
Eine Einordnung von Christine Hohmann-Dennhardt, Vorsitzende des Stiftungsrats der Amadeu Antonio Stiftung
Unsere Verfassung stellt in Artikel 5 Absatz 1 GG die Meinungs- und Pressefreiheit als wesentliche Säulen des demokratischen Willensbildungsprozesses unter besonderen Schutz – wie das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen dazu immer wieder hervorgehoben hat. Dazu gehört der freie Austausch von Meinungen, auch und gerade, wenn diese Meinungen kontrovers sind. Der freien Presse kommt bei einem solchen Austausch eine besondere Bedeutung zu.
Insofern deckt die Meinungsfreiheit keine gewaltsamen Aktionen, die sich gegen Presseorgane richten. Verbale Kritik über die Art und die Inhalte von deren Berichterstattung ist jedoch möglich und gehört zur Meinungsfreiheit. Diese endet dort, wo falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt und Hass und Hetze verbreitet werden. Solches Tun auch öffentlich zu kritisieren, steht deshalb durchaus in Einklang mit dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung.
Rechts-alternative Medien werfen der Amadeu Antonio Stiftung vor, dass die Amadeu Antonio-Stiftung sich in ihrer Stellungnahme auf ihrer Homepage zu den Auseinandersetzungen über eine Veranstaltung der Linken, auf der eine Mitarbeiterin der Stiftung als externe Referentin aufgetreten ist, nicht von dieser Veranstaltung distanziert hat. Hierzu ist es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Stiftung nicht Veranstalterin war, nicht zu dieser Veranstaltung eingeladen hat und dass man über die Wahl des Titels dieser Veranstaltung sicher kontroverser Ansicht sein kann, er aber unter Berücksichtigung auch der Vorgaben, die das BVerfG bei der Beurteilung von Aussagen zur Anwendung bringt, nicht als Gewaltaufruf interpretiert werden kann, der sich gegen Apollo News als Presseorgan und seine Mitarbeiter richtet. Es gibt für mich keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Mitarbeiterin der Amadeu Antonio-Stiftung in ihrem auf der Veranstaltung gehaltenen Referat etwas ausgeführt hat, das Apollo News in der Ausübung seiner Pressefreiheit beeinträchtigen könnte.
Die Mitarbeiterin hat über Entwicklung und Hintergründe rechts-alternativer Medien, sowie über Art und Inhalte der Berichterstattung von Apollo News informiert und dies einer kritischen Betrachtung unterzogen. Dass Apollo News und andere Medien danach mit vielfältigen Beiträgen auf die Veranstaltung öffentlich reagiert hat, ist geradezu ein Zeichen dafür, dass dieses Presseorgan weiterhin uneingeschränkt seine Pressefreiheit ausüben kann – bedauerlicherweise mit der schwer erträglichen Begleiterscheinung einer Verunglimpfung und Bedrohung der Stiftung und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sozialen Medien.
Die Amadeu Antonio-Stiftung setzt sich nunmehr seit über zwanzig Jahren engagiert für ein friedliches Miteinander und gegen Diskriminierungen jeglicher Art, gegen Antisemitismus und Gleichberechtigung ein, klärt in diesem Zusammenhang über Faktenlagen und gesellschaftliche Entwicklungen auf, unterstützt örtliche Initiativen in der Zivilgesellschaft, die ebenfalls für diese, von unserer Verfassung vorgegebenen Handlungsmaxime eintreten, und leistet hiermit durchaus erfolgreiche Arbeit, auch wenn solchem Engagement derzeit der rechte Wind arg entgegenschlägt. Die Amadeu Antonie-Stiftung mitsamt ihrem Vorstand und Stiftungsrat wird ihr Engagement im Sinne ihrer Bestimmung auch weiterhin nach Kräften fortsetzen.