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Ein trauriger Rückblick auf 30 Jahre rechte Gewalt

Von Ibo Muthweiler

213 Todesopfer rechter Gewalt zählt die Amadeu Antonio Stiftung seit dem 3. Oktober 1990. 213 Menschen, die ermordet wurden, weil sie nicht in das Weltbild von Rechtsextremen und anderen Menschenfeinden passten. Oder weil sie Zivilcourage zeigten, dem Hass widersprachen und demokratische Grundwerte verteidigten. Viele dieser Taten sind der Öffentlichkeit kaum bekannt, existierten nur als Meldung in einer Lokalzeitung und waren schnell vergessen. Von staatlicher Seite offiziell als rechtsmotiviert anerkannt sind lediglich 106 dieser Tötungsdelikte. Eine hohe Diskrepanz, die vorrangig auf ein defizitäres Erfassungssystem der Ermittlungsbehörden zurückzuführen ist, das einzelnen Beamt*innen einen zu großen Entscheidungsspielraum bei der Klassifikation von sogenannten »politisch motivierten« Straftaten einräumt. Diese setzt Wissen über die menschenverachtenden Motive voraus, das häufig fehlt. Dass die Schicksale der 213 Menschen dennoch bekannt sind, ist journalistischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen zu verdanken. Sie versuchen, das Ausmaß tödlicher Gewalt möglichst realitätsnah zu dokumentieren, die Fälle in die Öffentlichkeit zu bringen und ein würdiges Gedenken der Opfer zu ermöglichen. Die Zahl kann jedoch nur eine Annäherung an das Phänomen sein und es muss von einer hohen Dunkelziffer von Fällen ausgegangen werden, bei denen die Tatmotivation nicht erkannt oder dokumentiert wurde.

Die dokumentierten Fälle der zurückliegenden 30 Jahre geben Zeugnis über eine erschreckende Kontinuität rechter Morde. Sie verdeutlichen die dahinterliegenden Weltbilder und zeigen, welche gesellschaftlichen Gruppen dem Hass zum Opfer fallen. Sie sind aber auch Hinweise auf zeitgeschichtliche Besonderheiten – denn bei aller Kontinuität unterliegt die Gewalt immer auch Konjunkturen der Mobilisierung von rechts.

Die Gewalt der Wiedervereinigung

Dem antifaschistischen Selbstbild entsprechend durfte es in der DDR weder Rechtsextremismus noch Rassismus oder Antisemitismus geben. Rechtsextreme Subkulturen wurden deshalb vom Staat weitestgehend ignoriert und heruntergespielt, was dazu führte, dass sie sich ungehindert ausbreiten konnten. In Westdeutschland hingegen hatte es die rechtsextreme Szene geschafft, unter anderem mit der NPD, der FAP und den Republikanern eine breite Parteien- und Organisationsstruktur aufzubauen. Mit dem Zusammenbruch der DDR kam es zu einer Vereinigung der rechtsextremen Kräfte, die in den Wirren der Wiedervereinigung an vielen Orten für einen regelrechten Straßenterror verantwortlich waren. Rechte Gewalt gab es auch vor 1990, aber mit der Wiedervereinigung wurde sie so massiv, dass Staat und Zivilgesellschaft mit einer systematischen Erfassung begannen.

Das erste Todesopfer forderte diese Welle der Gewalt am Abend des 7. Oktober 1990 im Brandenburgischen Lübbenau. Der aus Polen stammende Andrzej Frątczak besuchte eine Diskothek, in der sich auch mehrere rechtsextreme Skinheads aufhielten. Diese suchten Streit mit Frątczak und weiteren polnischen Arbeitern, bezeichneten sie als »Kanaken« und riefen die Parole »Ausländer raus«. Das 36-jährige Opfer wurde von drei der Skinheads erst zusammengeschlagen und später mit einem Messer erstochen.

Bis zum Ende des Jahres 1993 folgten auf diese Tat mindestens 56 weitere Morde und unzählige Angriffe aus menschenverachtenden Motiven. Befeuert von einer politischen „Asyldebatte“, richteten sich die meisten dieser Taten gegen Migrant*innen. In diese Zeit fielen die rassistischen Brandanschläge von Mölln am 23. November 1992 – bei dem Bahide Arslan, Yeliz Arslan und Ayşe Yılmaz starben – sowie von Solingen am 29. Mai 1993, bei dem Gürsün İnce, Hatice Genç, Gülüstan Öztürk, Hülya Genç und Saime Genç ihr Leben verloren.

 

Staatliches Versagen im Umgang mit rechter Gewalt

Das Ausmaß rechter Gewalt ging zwar Mitte der 1990er Jahre zurück, blieb aber auf einem konstant hohen Niveau. Die Nullerjahre waren geprägt von den Morden des »NSU«. Zwischen 2000 und 2007 ermordete die Terrorzelle Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter. Die Ermittlungsbehörden schlossen einen rechtsextremen Tathintergrund aus und stigmatisierten stattdessen die Angehörigen der Opfer – in den Berichten des Bundestags-Untersuchungsausschusses war später die Rede von »staatlichem Versagen«.

Obwohl die polizeiliche Erfassungstaktik im Jahr 2001 umfassend reformiert wurden, verkannten die Behörden weiterhin eine Vielzahl der Morde mit menschenverachtenden Motiven. Insbesondere Gewalttaten aus sozialdarwinistischen Motiven wurden (und werden) von Polizei und Justiz häufig nicht als politisch motiviert gewertet, obwohl die Abwertung sozial schwächerer Gruppen ein Wesensmerkmal rechtsextremer Ideologie ist. Ein Beispiel dafür ist der bis heute nicht anerkannte Mord an dem 59-jährigen Karl-Heinz Teichmann: Der Wohnungslose wurde am Morgen des 23. Juli 2008 von einem bekennenden Rechtsextremen schlafend auf einer Leipziger Parkbank aufgefunden und so schwer verprügelt, dass er sechs Wochen später an den Verletzungen starb. Der Angriff erfolgte mit den Worten, Teichmann solle »hier nicht pennen«.

Rechte Gewalttaten werden häufig spontan verübt. Unvermittelt trifft es jene, die in den Augen der Täter*innen einer bestimmten sozialen Gruppe angehören. Diese Feindbilder sind nicht wahllos, sondern basieren auf historisch gewachsenen Ideologien. Daneben richtet sich rechte Gewalt auch gegen Menschen, die diesen Weltbildern aktiv widersprechen. Einer dieser Couragierten war Helmut Sackers. Der 60-Jährige akzeptierte nicht, dass sein Nachbar wiederholt und laut neonazistische Musik spielte. Als er dem bekennenden Rechtsextremen am 29. April 2000 mit einer Anzeige drohte, erstach dieser den Rentner mit einem Messer. Helmut Sackers war das 182. Todesopfer rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung.

Migrationsfeindliche Mobilisierung und neue Formen des Rechtsterrorismus

Seit 2015 durchzieht eine erneute Welle rassistischer Gewalt die Bundesrepublik. In Talkshows und in den sozialen Netzwerken schüren die AfD und ihr nahestehende Medien Ressentiments gegen Geflüchtete und liefern damit eine Legitimationsgrundlage für Gewalt. Alleine im Jahr 2015 gab es mehr als 200 Angriffe auf Unterkünfte für Geflüchtete. Personen, die vorher nicht in rechtsextremen Strukturen aktiv waren, entwickelten sich plötzlich zu Täter*innen: Am 1. März 2017 starb die 85-jährige Ruth K. an den Folgen einer Rauchvergiftung. Ihre 75-jährige Nachbarin legte wiederholt Feuer in dem gemeinsamen Wohnhaus und nahm die Gefährdung der Bewohner*innen billigend in Kauf. Die Brandstiftungen waren rassistisch motiviert. Die Täterin beschuldigte nach ihren Taten einen ebenfalls im Haus lebenden Asylsuchenden, die Feuer gelegt zu haben, erstattete mehrfach Anzeige gegen ihn und hetzte die Nachbarschaft auf. Ruth K. wurde das Opfer eines Brandanschlags, der nicht ihr galt.

Gleichzeitig kam es in den vergangenen Jahren zu massiven organisierten, rechtsterroristischen Aktivitäten. Während »klassische « rechtsextreme Strukturen wie die Gruppe Freital oder die Oldschool Society Gewalttaten planten oder verübten, entwickelte sich global eine neue Form des Rechtsterrorismus: Täter, die sich in digitalen Räumen radikalisieren, in denen zutiefst menschenverachtende Inhalte verbreitet und die Opfer rechter Gewalt verhöhnt werden. Der versuchte antisemitische Anschlag auf die Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019, in dessen Folge Kevin S. und Jana L. ermordet wurden, entsprach dieser neuen Form des Rechtsterrorismus. Ebenso der rassistisch motivierte Anschlag in Hanau vom 19. Februar 2020, bei dem Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nessar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar, Kaloyan Velkov und Gabriele Rathjen ermordet wurden.

Der Hass verändert seine Form. Gesellschaftliche Dynamiken bringen neue Täter*innenstrukturen hervor, wecken das schlummernde Gewaltpotential oder lassen es ruhen. Die Feindbilder, die Gruppen, die der Hass trifft, bleiben dieselben. 213 Todesopfer rechter Gewalt sind eine nicht hinnehmbare Tatsache, für die die Gesellschaft Verantwortung übernehmen muss. Von staatlicher Seite in Form einer Anerkennung und Aufarbeitung der Verbrechen, durch Prävention und Intervention. Für die Zivilgesellschaft bedeutet es: hinsehen, einschreiten, widersprechen, dranbleiben.

 

Dieser Text erschien zuerst in der Zeitschrift Zeichen 3/2020 der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste.

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