Weiter zum Inhalt

Die AfD verbieten? Zur Gretchenfrage der Demokratie

Das Gutachten der GFF macht einen Verbotsantrag wahrscheinlicher denn je. Das ist gut. Aber selbst wenn die AfD verboten würde, wäre der Rechtsextremismus in Deutschland nicht verschwunden. Genau deshalb darf die Debatte dort nicht enden.

Von Victoria Gulde

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat in einem sehr ausführlichen Gutachten dargelegt, dass die AfD verfassungsfeindlich ist und ein Verbot gute Erfolgschancen hätte.

Seit Mai 2025 arbeitete ein interdisziplinäres Team aus Jurist*innen und Rechtsextremismus-Expert*innen der GFF an einem Gutachten, das ergebnisoffen und nach wissenschaftlichen Standards prüft, ob die AfD die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt. Ihr Ergebnis nach über 3 Millionen geprüften Pressemitteilungen, Parlamentsdokumenten und Social-Media-Beiträgen der AfD: ein Verbot hätte gute Aussichten.

Dieses Gutachten erhöht nun den Druck auf Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung erheblich, einen Verbotsantrag zu stellen. Und das zu Recht: Denn wie mächtig soll eine Partei noch werden, der schlüssig und transparent Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen werden kann?

Artikel 21 (2) existiert aus gutem Grund – er wurde von den Schöpfer*innen des Grundgesetzes unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Diktatur ersonnen, damit Antidemokrat*innen nie wieder die Demokratie in ihren Grundsätzen beschädigen oder gar abschaffen können.

Was ein Verbot (nicht) leisten kann

Eines darf über die Frage nach einem AfD-Verbot nicht vergessen werden: Die AfD ist nicht die Ursache des Problems, sie ist sein Symptom. Rechtsextreme Einstellungen, Einschüchterung, Rückzug und vorauseilender Gehorsam gegenüber autoritären Zumutungen: All das verschwindet nicht mit einem Parteiverbot.

Gehen wir vom optimalen Fall aus: Ein Verbotsantrag wird gestellt, nach mehreren Jahren urteilt das Bundesverfassungsgericht entsprechend. Die AfD und ihre Unterorganisationen werden verboten. Alle Parteistrukturen werden aufgelöst, alle Abgeordneten verlieren ihre Mandate, das Parteivermögen wird eingezogen. Doch damit lösen sich weder AfD-Politiker*innen noch Parteimitglieder in Luft auf. Auch die menschenfeindlichen und demokratiefeindlichen Einstellungen von Millionen von Wählenden verschwinden dadurch nicht. Verbote können organisierte Strukturen zerschlagen – aber keine Überzeugungen. Ein Parteiverbot stoppt weder Hakenkreuzschmierereien an Schulen, noch Überfälle auf CSDs oder eingeschlagene Fenster bei engagierten Demokrat*innen.

Ein Verbotsverfahren ist also ein notwendiger Schritt, ersetzt aber nicht die umfassende Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, wie wir bereits 2024 angemahnt haben. Die AfD gab rechtsextremen und antidemokratischen Überzeugungen ein Ventil. Doch wenn der Hahn zugedreht wird, sinkt der Druck im Kessel nicht. Das bedeutet: Unabhängig von den Schlussfolgerungen des GFF-Gutachtens und eines möglichen Verfahrens muss der Kampf gegen rechtsextreme Einstellungen weiter mit Kraft und Ressourcen geführt werden. Das ist umso wichtiger, als die Zivilgesellschaft und Engagierte, die diese Arbeit bisher machen, aktuell durch Kürzungen und Angriffe gebeutelt sind.

Rechtsextremismus lässt sich nicht verbieten, aber Demokratie stärken

Wichtiger als ein Parteiverbot ist also, dass Zivilgesellschaft, Kommunen, Bildungseinrichtungen und alle, die von autoritärer Politik direkt betroffen wären, handlungsfähig bleiben – obwohl sie immer mehr unter Druck geraten. Demokratiestärkung und Rechtsextremismusprävention sind keine Ergänzungen zur Verbotsdebatte, sondern ihre notwendige Voraussetzung: Sie schaffen die Resilienz, die eine Demokratie braucht, um sich zu verteidigen.

Die Frage ist also nicht: Verbot oder nicht. Die Frage ist: Wie können wir uns wirksam gegen Rechtsextremismus engagieren? Wie können wir sicherstellen, dass wir dabei nicht delegitimiert, finanziell trockengelegt, angezeigt oder bedroht werden? Zum Schutz der Demokratie braucht es den gesamten Werkzeugkasten – die Instrumente der wehrhaften Demokratie, und die zahlreichen zivilgesellschaftlich Engagierten. Das GFF-Gutachten leistet einen überfälligen Beitrag zur Klärung, was rechtlich möglich und sinnvoll ist. Was politisch und zivilgesellschaftlich getan werden muss, geht aber darüber hinaus – und duldet keinen Aufschub.

Weiterlesen

BMB_Rex_Nachbarschaft_Beitragsbild

Was tun gegen Nazi-Terror in der Nachbarschaft?

Die neue Handreichung „Wenn Zuhause nicht mehr sicher ist“ des Bundesverbands Mobile Beratung (BMB) gibt Tipps an die Hand, die darüber aufklären, was zu tun ist, wenn Rechtsextreme in der Nachbarschaft sichtbar werden. Wir haben die Publikation mit einer Projektförderung unterstützt. 

Bleib informiert!

Melde dich jetzt zum Newsletter an und verpasse keine unserer nächsten Publikationen!

Schön, dass du dich für unsere Publikation interessierst! In unserem monatlichen Newsletter erhältst du spannende Einblicke in den Alltag demokratischer Zivilgesellschaft und in unsere Arbeit.

    Mit dem Absenden des Formulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung einverstanden und erhalte den Newsletter. Ich kann meine Einwilligung jederzeit über den Abmeldelink im Newsletter widerrufen.

    Publikation bestellen Direkt zum PDF