Weiter zum Inhalt

„Ihre Papiere bitte“ – Rassistische Polizei-Kontrollen vor Gericht

Foto: The Wide Wide World via flickr, cc

Es war im Dezember 2010, A.G. sitzt im Zug von Kassel nach Frankfurt am Main, als die Bundespolizei seine Papiere kontrollieren möchte. Der Student kennt das bereits, schon häufig wurde der junge Mann von der Polizei kontrolliert. An diesem Tag weigert er sich, seinen Pass zu zeigen, die Polizisten nehmen ihn mit auf die Wache. Der 25-Jährige fühlt sich durch das Vorgehen der Beamten an „SS-Methoden“ erinnert, diese erstatten Anzeige wegen Beleidigung. A.G. wird vom Vorwurf der Beleidigung letztlich freigesprochen, vor Gericht geht es trotzdem weiter. Ein Polizist gab vor Gericht an, die Hautfarbe des Studenten wäre für die Kontrolle dessen Personalien ausschlaggebend gewesen. A.G. reichte gegen diese rassistische Diskriminierung Klage ein.

Das Verwaltungsgericht in Koblenz sprach ein denkwürdiges Urteil: „Beamte der Bundespolizei dürfen Reisende jedenfalls auf Bahnstrecken, die Ausländern zur unerlaubten Einreise oder zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz dienen, verdachtsunabhängig kontrollieren. Es ist ihnen bei Stichprobenkontrollen nicht verwehrt, die Auswahl der anzusprechenden Personen auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vorzunehmen“, heißt es in der Pressemitteilung. Der Student A.G. und sein Rechtsanwalt, Sven Adam, finden sich damit nicht ab. Das Gericht hat die Berufung, wegen der grundsätzlichen Bedeutung, zugelassen, das Verfahren wird neu aufgerollt.

Verstoß gegen das Grundgesetz

Die Entscheidung des Gerichts gleicht einem Skandal in Anbetracht des deutschen Grundgesetzes. „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ heißt es in Artikel 3 und weiter, dass niemand aufgrund seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt werden.

Die Richter in Koblenz haben den strukturellen Rassismus, den tagtäglich Menschen erleiden müssen, für legal erklärt. „Ethnic Profiling“ (auch „Racial Profiling“) nennt sich diese diskriminierende Praxis von Polizeibeamten, Menschen allein oder überwiegend wegen deren Hautfarbe zu kontrollieren.

Diese Praxis ist nichts anderes als „rassistische Stigmatisierung von Staats wegen“. Die Beamten „unterstellen damit, dass Menschen mit dunkler Haut potentielle Straftäter sind“, erklärt Bernd Mesovic von Pro Asyl. „Sie schüren damit nicht nur rassistische Vorurteile in der Bevölkerung, die täglich Zeuge dieser Kontrollen wird, sondern vermitteln vor allem den Betroffenen, dass der deutsche Staat sie schon allein aufgrund ihrer Hautfarbe für verdächtig hält. Für die Betroffenen ist das diskriminierend, verletzend und ausgrenzend.“

Projekt zur Sensibilisierung

So sieht es auch das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung, kurz BUG, aus Berlin. Der Verein wird das Berufungsverfahren begleiten und Öffentlichkeit für das Thema herstellen. Es geht den Engagierten dabei vor allem um die gesellschaftliche Sensibilisierung für „Ethnic Profiling“. Die Amadeu Antonio Stiftung unterstützt die Initiative bei diesem Vorhaben.

Von Ulla Scharfenberg, 22. Juni 2012

Thema: Rassismus

Weiterlesen

Pressemitteilung_PMK_2025

Rechte Gewalt auf Rekordniveau: Alle 12 Minuten eine rechte Straftat

Die heute vorgestellten Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) für das Jahr 2025 markieren eine weitere Eskalation: Mit 85.000 Straftaten wurde ein neuer Höchststand erreicht, die Zahl hat sich innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt. Trotz steigender Fallzahlen in anderen Phänomenbereichen entfällt weiterhin mehr als die Hälfte der Taten auf eine rechte Tatmotivation. Die Amadeu Antonio Stiftung warnt vor einem zunehmend enthemmten gesellschaftlichen Klima und einer weiteren Verschärfung rechter Gewalt.

Hassgewalt_Interview_Esra_Beitragsbild
Interview

Hassgewalt, eine Berliner Realität – Betroffene berichten

Jeden Tag werden in Berlin Personen aus abwertungsideologischen Motiven wie Rassismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit, Sexismus etc. angegriffen oder bedroht. Wer nach einem solchen Gewaltvorfall finanzielle Unterstützung braucht, kann beim Berliner Soforthilfefonds der Amadeu Antonio Stiftung einen Antrag stellen. Esra erzählt, welche Hassgewalt Esra erlebt hat und wie der Fonds half.

Fulda_stellt_sich_quer_2026_Beitragsbild

Zwischen Angriff und Engagement: Der Kampf um Demokratie in Fulda

In Fulda engagieren sich die Vereine „Fulda stellt sich quer e.V.“ und „Welcome In! Fulda e.V.“ für gesellschaftlichen Zusammenhalt und gegen Rechtsextremismus. Trotz wachsender Bedrohungen, politischer Angriffe und Einschüchterungsversuche schaffen sie Räume für Begegnung und Teilhabe und zeigen, wie eine starke Zivilgesellschaft auch unter zunehmendem Druck wirkt.

Bleib informiert!

Melde dich jetzt zum Newsletter an und verpasse keine unserer nächsten Publikationen!

Schön, dass du dich für unsere Publikation interessierst! In unserem monatlichen Newsletter erhältst du spannende Einblicke in den Alltag demokratischer Zivilgesellschaft und in unsere Arbeit.

    Mit dem Absenden des Formulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung einverstanden und erhalte den Newsletter. Ich kann meine Einwilligung jederzeit über den Abmeldelink im Newsletter widerrufen.

    Publikation bestellen Direkt zum PDF