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Nach Verbindungen der AfD in den Rechtsterrorismus muss man nicht lange suchen. Die jüngsten Razzien bei Mitgliedern der rechtsterroristischen “Sächsischen Separatisten” Anfang November, zu denen auch (mindestens) drei AfD-Politiker gehören, waren nicht das erste Beispiel für die Offenheit der Partei gegenüber rechtsextremen Terror. Auch in einem der größten deutschen Gerichtsprozesse gegen Rechtsterrorismus, der aktuell gegen die Reichsbürgergruppe um Prinz Reuß läuft, sitzen AfD-Politiker*innen und ihre Mitarbeiter*innen auf der Anklagebank. Insgesamt konnten wir ab 2016 dreizehn rechtsterroristische Anschläge oder Anschlagsplanungen finden, bei denen Mitglieder der rechtsextremen Partei mindestens indirekt beteiligt waren.
In der heute veröffentlichten rechtswissenschaftlichen Stellungnahme zu einem AfD-Parteiverbot wird die AfD mit einer Fußballmannschaft verglichen, die aber mit Baseballschlägern bewaffnet ist. Die AfD ist keine Partei wie jede andere. Die Einleitung eines Verbotsantrags darf nicht mehr aufgeschoben werden.