Mit dem Tod von Ibrahim Akkuş ist ein Überlebender des rechtsterroristischen Anschlags von Hanau am 19. Februar 2020 gestorben. Wie bei vielen Betroffenen rechter Gewalt endete der Anschlag für ihn nicht in der Tatnacht. Die Amadeu Antonio Stiftung nimmt ihn nun in die Chronik der Todesopfer rechter Gewalt auf.
Von Luisa Gehring
Am Abend des 19. Februars 2020 erschießt ein Rechtsterrorist in Hanau neun Menschen: Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kenan Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov. Später auch seine Mutter Gabriele Rathjen und sich selbst. Auf Ibrahim Akkuş schießt der Täter in der „Arena Bar“ achtmal. Akkuş kommt schwer verletzt ins Krankenhaus. Kurz vor dem sechsten Jahrestag des rassistisch motivierten Anschlags in Hanau stirbt Ibrahim Akkuş im Alter von 70 Jahren am 10. Januar 2026 an den Spätfolgen der Tat.
Monatelang lag Ibrahim Akkuş nach dem Anschlag im Krankenhaus. Nach mehreren Operationen wurde er schließlich entlassen und war seitdem auf einen Rollstuhl angewiesen. Auch die psychischen Folgen der erlebten Ungerechtigkeit und Grausamkeit begleiten Akkuş bis zu seinem Tod. Bis zuletzt lebte er in Hanau-Kesselstadt. Er konnte sein Bett nur noch selten verlassen und trotz der fehlenden Barrierefreiheit pflegten ihn seine Frau und seine heute 19-jährige Tochter zu Hause, um ihm ein Verbleiben im Familienkreis zu ermöglichen.
Vor dem türkischen Rechtsextremismus geflohen
Ibrahim Akkuş wurde in Bismil-Diyarbakır (Türkei) geboren. Sein Leben als Kurde in der Türkei war geprägt von rechter Gewalt und politischer Verfolgung. Mit zwanzig Jahren floh er gemeinsam mit seinem Bruder nach Deutschland. In Hanau beantragten die Brüder Asyl. Ibrahim Akkuş konnte in Hanau bleiben, der Asylantrag seines 19-jährigen Bruders wurde abgelehnt. Nach seiner Abschiebung in die Türkei wurde er dort von Rechtsextremen ermordet.
Ibrahim Akkuş arbeitete in Deutschland auf Baustellen. Er lebte mit seiner Frau zusammen in Hanau-Kesselstadt und wurde Vater seiner Tochter Sara. Der 19. Februar 2020 war ein tiefer Einschnitt. Die familiäre Kontinuität in Erfahrung mit rechtem Terror verändert die Sichtweise von Ibrahim Akkuş auf Deutschland. „Ich dachte, das ist ein demokratisches Land. Niemand würde uns umbringen“, sagte er 2025 im Interview mit der taz.
Vom Staat alleingelassen
Nach dem rechtsterroristischen Anschlag in Hanau fühlt er sich von der deutschen Gesellschaft alleingelassen. Jeden Tag litt er unter den körperlichen und mentalen Folgen des Anschlags. Durch den Anschlag verlor er nicht nur Vertrauen in den Ort, den er einst als „Land der Hoffnung“ bezeichnete, er verlor durch seine Pflegebedürftigkeit auch seine körperliche Selbstbestimmtheit.
Seit der Tat wird immer wieder Kritik an staatlichen Behörden formuliert. So wurde bekannt, dass sehr wahrscheinlich derselbe Täter bereits im Jahr 2018 in Hanau-Kesselstadt Jugendliche rassistisch beleidigt und mit einem Sturmgewehr bedroht hat. Statt den flüchtigen Täter zu suchen, versuchten die Beamt*innen damals den Anrufer des Notrufs auszumachen, da dieser den Einsatz zu zahlen habe. Außerdem zeigten Recherchen, dass zum Zeitpunkt der Tat die Polizei-Notrufe nur an zwei Apparaten entgegengenommen werden konnten, die allerdings nicht durchgängig besetzt waren. Viele Hinweise und Anrufe in der Tatnacht, die womöglich zur Verhinderung der Morde am zweiten Tatort beigetragen hätten, wurden daher nicht gehört.
Am zweiten Tatort, der Arena-Bar, war zum Tatzeitpunkt der Notausgang verschlossen. Die Gäste konnten nicht vor dem Attentäter fliehen. Zeug*innen berichten, dass die Polizei Hanau den Barbetreiber angewiesen haben soll, die Notausgangstür geschlossen zu halten, um leichter Razzien durchführen zu können. Die Staatsanwaltschaft lehnt ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizei Hanau allerdings ab. Man könne nicht klären, ob eine offene Notausgangstür den Tod der Opfer verhindert hätte.
Die Angehörigen der Opfer und Überlebenden berichteten von einem unangemessen und unsensiblen Umgang der Polizist*innen, von Gefährderansprachen und Täter-Opfer-Umkehr. Dreizehn der Polizist*innen der SEK-Einheit, die später an den Tatorten eintrafen, waren mutmaßlich Mitglieder einer rechtsextremen Chatgruppe, die wenige Monate nach der Tat aufflog und aufgelöst wurde.
Der Abschlussbericht des 2021 einberufenen Untersuchungsausschusses, der den zahlreichen Hinweisen auf staatliche Verschuldungen nachgehen sollte, kommt zu dem Schluss, dass zwar die „Tat durch die hessischen Sicherheitsbehörden nicht zu verhindern“ war, der Tathergang jedoch durch Maßnahmen wie den rechtmäßigen Entzug der Waffenerlaubnis maßgeblich hätte beeinflusst werden können.
Opferentschädigung greift nicht
Nach dem Terroranschlag ist der Staat seiner Pflicht zur Entschädigung des widerfahrenen Unrechts nicht nachgekommen. Aufklärungs-, Erinnerungs- und Unterstützungsarbeit wurden größtenteils von den Opfern und ihren Angehörigen selbst geschultert. Die Initiative 19. Februar Hanau versucht, diese Lücke zu füllen. Auch Sara Akkuş berichtete vor dem Tod ihres Vaters, dass sie vor allem durch die Initiative Unterstützung erfahren haben. Zu oft endet in Deutschland das erfahrene Leid nicht mit dem rechten Terror selbst. Angehörige und Betroffene werden mit den gesundheitlichen Folgen und Traumata meist im Stich gelassen. Wirkt sich dies auf ihre Arbeitskraft aus, kommen finanzielle Sorgen hinzu.
Anerkennung als Todesopfer rechter Gewalt
Die Amadeu Antonio Stiftung erkennt Ibrahim Akkuş als Todesopfer rechter Gewalt an. Ohne den rechtsextremen Anschlag von Hanau wäre er heute wahrscheinlich noch am Leben. Für die Einordnung in die Chronik Todesopfer rechter Gewalt gilt keine zeitliche Begrenzung: Entscheidend ist allein, ob der Tod auf eine vorausgegangene rechte Gewalttat zurückzuführen ist.
Der Staat muss nun nachziehen. Eine staatliche Anerkennung als Todesopfer rechter Gewalt ist nicht nur mit einer klaren Benennung des erfahrenen Unrechts und der Übernahme von Verantwortung verbunden. Die Anerkennung hat auch materielle Folgen. Todesopfer rechter Gewalt und ihre Angehörigen haben in Deutschland ein Anrecht auf Opferentschädigungsgelder.


