Traumatische Belastung und posttraumatische Erkrankung
von Marius Hellwig und Laura Piotrowski
Zwischen 40 und 50% der Menschen, die zurzeit nach Deutschland fliehen, sind laut der Deutschsprachigen Fachgesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT) traumatisch belastet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie auch posttraumatisch erkranken, wie Boris Friele, Psychologe des Zentrums für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste (zfm), in Berlin betont. Ob jemand, der belastet ist, auch unter Folgestörungen leidet, hängt davon ab, wie sein*ihr Leben vor der Gewalterfahrung war und in welcher Situation er*sie sich befindet, nachdem er*sie der existentiellen Bedrohung entkommen ist. Eine tatsächliche Erkrankung entwickelt sich also unter Umständen erst im Exil.
Das zfm ist eine Abteilung des Behandlungszentrums für Folteropfer e.V. (bzfo), welches ein breites Angebot für Menschen mit Folter- und/oder Gewalterfahrungen unterhält. De facto sind dies in Deutschland fast ausschließlich geflüchtete Menschen, fast zur Hälfte minderjährig, die in ihrem Heimatland oder auf der Flucht Diskriminierung oder Verfolgung ausgesetzt waren, durch Kriege Gewalt, Inhaftierung und Folter erlebt haben oder sexuell missbraucht wurden. Die Mehrzahl der in den letzten Jahren aus Syrien, Irak oder Afghanistan Geflüchteten wurden selbst zu Täter*innen, Zeug*innen oder Betroffenen von Gewalt. Von diesen Erfahrungen existentieller Bedrohung erholen sie sich weder körperlich noch seelisch ohne weiteres. Häufig führen diese zu traumatischen Belastungen, aus denen posttraumatische Erkrankungen entstehen können, insbesondere wenn die Geflüchteten in Deutschland weiterhin das Gefühl haben, nicht sicher zu sein. Die unsichere Situation und unklare Zukunftsperspektive im Verlauf des Asylverfahrens, die Angst, zurückkehren zu müssen, eine Unterbringung in Massenunterkünften, mangelnde Versorgung, rassistische Anfeindungen und Konflikte mit anderen Geflüchteten oder dem Sicherheitspersonal können der seelischen und körperlichen Rehabilitation im Wege stehen.
Was ist ein Trauma?
Der Begriff Psychotrauma wird nicht einheitlich verwendet, er kann sowohl das auslösende Ereignis als auch die Folgesymptome bezeichnen. In der wissenschaftlichen Debatte gibt es jedoch eine Einigung, ein Trauma als „vitales Diskrepanzerleben zwischen bedrohlichen Situationsfaktoren und den individuellen Bewältigungsmöglichkeiten, das mit Gefühlen von Hilflosigkeit und schutzloser Preisgabe einhergeht und so eine dauerhafte Erschütterung von Selbst- und Weltverständnis bewirkt.“ anzusehen. Traumata sind dabei unterschiedlich in ihrer Schwere und Ausprägung und werden in Trauma Typ I oder Trauma Typ II kategorisiert. Trauma Typ I wird durch ein zeitlich begrenztes Ereignis, wie eine Naturkatastrophe oder einen Unfall, ausgelöst. Trauma des Typs II folgen auf komplexe und wiederholte traumatische Erfahrungen, die durch Menschen herbeigeführt werden, wie Folter oder Misshandlungen. Je länger die traumatische Erfahrung dauert und je häufiger sie stattfindet, umso stärker wirkt sich dies auf die Entwicklung von Traumafolgestörungen aus. Diese können sich in einer sogenannten Posttraumatischen Belastungsstörung PTBS, andauernden Persönlichkeitsänderungen, depressiven Störungen, Angststörungen oder Sucht äußern. Hinzu kommen körperliche Erkrankungen, insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Was ist eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)?
Symptome einer PTBS können u.a. sein: das Wiederleben in Form von ungewollter Erinnerung der traumatischen Situation (bspw. Alpträume), die Vermeidung von Gedanken, Gefühlen, Situationen und Gesprächen, die an das traumatische Ereignis erinnern, Symptome von Überregungen wie Schlafstörungen oder Konzentrationsschwierigkeiten, außerdem Schuldgefühle, Trauer, Wut und Scham. Diese Symptome können allerdings für sich gesehen auch andere Ursachen haben, deshalb ist es besonders für Laien schwer einzuschätzen, ob ein Mensch unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Diese Einschätzung muss immer ein*e Arzt*Ärztin oder ein*e Psychotherapeut*in vornehmen. Unbehandelt verlaufen posttraumatische Belastungsstörungen bei einem Drittel der Erkrankten chronisch.
Nicht alle Geflüchteten haben eine posttraumatische Belastungsstörung
Nicht bei allen Menschen, die ein Trauma erleiden, bilden sich Folgestörungen aus. Jede*r Belastete reagiert unterschiedlich auf ein Trauma – manche erholen sich auch ohne professionelle Hilfe gut. Daher wehrt sich Boris Friele vom Zentrum für Folteropfer Berlin auch gegen das pauschalisierende Bild von Geflüchteten als psychisch Kranken, das diese als unberechenbar und gefährlich stigmatisiert.
Kommt es jedoch zu einer posttraumatischen Belastungsstörung, kann diese sehr langwierig sein. Die Belastungsstörungen entstehen stets in Abhängigkeit vom Leben vor der traumatischen Erfahrung und der Situation, in der man sich währenddessen und danach befindet. Als protektive Faktoren zählen hier familiäre Beziehungen, soziale Unterstützung, ein sicherer Aufenthalt und materielle Ressourcen.
Belastende Situation im Asylverfahren
In diesen Punkten ist eine umfassende Ankommensstruktur in Deutschland entscheidend: Wer durch ein schnelleres Asylverfahren eine Zukunftsperspektive für sich und seine*ihre Familie entwickeln kann, für den*die ist die Gefahr einer Erkrankung geringer und die Inklusion in die Gesellschaft erfolgsversprechender. Besonders die Situation in den Notunterkünften, die von Enge, gesellschaftlicher Isolation, fehlender Intimsphäre und Langeweile, ohne Möglichkeit einer sinnvollen Beschäftigung, geprägt ist, steht dem im Wege und kann zu Anspannung, Nervosität und Reizbarkeit führen. Wenn es dann zu Stresssituationen kommt, die die Geflüchteten an vorherige Erfahrungen erinnern, kann dies Ängste auslösen und zu weiteren psychischen oder körperlichen Erkrankungen wie Depressionen, Schlafstörungen und langfristig Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Die Zahl der psychischen Erkrankungen in Aufnahmezentren steigt nachweislich mit zunehmender Aufenthaltsdauer. Auch Suchtmittel-Abhängigkeiten sind laut der Koordinationsstelle Sucht des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe unter posttraumatisch erkrankten Geflüchteten vermehrt feststellbar.
Geschützte Räume helfen Erkrankten
Viele der Neuankommenden trauern um den Verlust von Angehörigen oder ihres Besitzes. Sie mussten fluchtartig ihr altes Leben aufgeben und haben ihre Selbstbestimmung verloren. Manche fühlen sich durch ihr bloßes Überleben den Gestorbenen gegenüber schuldig. Sie brauchen Zeit und einen geschützten Raum, um ihre Verluste zu verkraften. Den psychosozialen Behandlungszentren ist es wichtig, durch Angebote wie Einzel- oder Gruppentherapie oder eine Tagesklinik einen solchen Raum zu schaffen, in dem die Leiden der Geflüchteten anerkannt werden und sie die notwendige Versorgung, Sicherheit und Geborgenheit erfahren können.
Im Vergleich zu Therapien für Deutsche erfordert die Arbeit mit Geflüchteten eine stete Anpassung der Angebote: So führen die Integration von Dolmetscher*innen in die Therapiesitzungen, unterschiedliche Konzepte von Scham, Stolz oder Sexualität und spezifische Belastungen aufgrund des Standes des Asylverfahrens zu zusätzlichen Herausforderungen. Im Verlauf des Asylverfahrens drohen Geflüchtete zudem retraumatisiert zu werden, wenn sie von ihrem Leben vor der Flucht erzählen müssen oder an traumatische Erfahrungen erinnert werden, bspw. durch die Verhörsituation in den Ämtern oder durch die Begegnung mit bewaffneten Polizeikräften.
Zahlreiche Geflüchtete unbehandelt
Trotz einer hohen Sensibilität der Ärzt*innen, Sozialarbeiter*innen oder Anwält*innen bei der Erkennung psychischer Erkrankungen kommt es nur in wenigen Fällen zu einer Therapie, da der steigende Bedarf von den deutschlandweit etwa 30 psychosozialen Zentren kaum kompensiert werden kann. Bundesweit müssen pro Jahr ca. 5.000 Menschen abgewiesen werden, die dann ohne Versorgung bleiben. In zahlreichen Fällen verweigert das Amt die Kostenübernahme einer Therapie – wie bei Cliff Oase, der 2003 aus Uganda nach Deutschland kam. Ihm wurde von Fachärzt*innen eine schwere posttraumatische Erkrankung attestiert, zudem litt er unter Depressionen. Seine Behandlung unterblieb, da er nicht für die Kosten aufkommen konnte. 2013 nahm er sich in Bayern das Leben.
Oases Schicksal zeigt, welche Konsequenzen es haben kann, wenn eine Psychotherapie aus Kostengründen ausbleibt. Psychotherapeutische Behandlung ist nicht Teil der Mindestversorgung gemäß Asylbewerberleistungsgesetz. Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) fordert deshalb, Geflüchtete unmittelbar nach ihrer Einreise als Mitglieder der Krankenkassen aufzunehmen und so die gleichen Gesundheitsleistungen wie deutschen Staatsbürger*innen zu gewähren. Doch anstatt die Versorgung von posttraumatisch Erkrankten zu verbessern und ihnen die nach EU-Recht als „besonders Schutzbedürftige“ zustehende Unterstützung zu gewähren, ist im Asylpaket II die Möglichkeit einer schnelleren Abschiebung psychisch erkrankter Geflüchteter vorgesehen. So sollen die Gutachten von Psychotherapeut*innen, die bisher die Aussetzung einer Abschiebung erwirken konnten, zukünftig keine Berücksichtigung finden.
- Versorgungsbericht der BAfF zur psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen und Folteropfern in Deutschland
- Übersicht der BAfF-Zentren
- Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste
- Informationen für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen (BAfF)
Zum Anhören
„Die Trauma-Therapie ist inzwischen eine sehr erfolgreiche Methode“ Deutschlandfunk Interview mit dem Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an der Universität Greifswald. Er geht davon aus, dass 25-30 Prozent der Flüchtlinge in Deutschland eine Behandlung aufgrund von Traumata benötigen. An der Universität Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern befindet sich eins der 30 BAfZ Zentren in Deutschland.