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Spätes Verbot von Combat 18 droht symbolische Geste zu bleiben

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Berlin, 23.01.2010. Die Amadeu Antonio Stiftung begrüßt das Verbot der Neonazi-Organisation Combat 18 durch das Innenministerium, kritisiert aber, dass das Verbot zu lange gedauert hat. Der Rechtsstaat muss jetzt alle Mittel ausschöpfen, damit das Verbot auch wirklich ein abschreckendes Signal in die Szene sendet.

„Das Verbot von Combat 18 war schon lange überfällig und es ist unklar, warum es erst jetzt erfolgt. Ein Verbot mit Vorankündigung ist nicht mehr als eine symbolische Geste. Die rechtsextreme Szene musste mit dem Verbot rechnen und hatte genügend Zeit, belastendes Material verschwinden zu lassen und sich neu zu formieren“, erklärt Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung. „Wenn es das Innenministerium ernst meint mit dem Verfolgungsdruck in die rechtsextreme Szene, müssen jetzt alle Mittel ausgeschöpft werden und ähnliche Strukturen verboten werden. Staatliche Repression ist das einzige Mittel, um gegen bewaffnete Neonazistrukturen vorzugehen.“

Die Stiftung fordert, systematisch die rechtsextremen Netzwerke um Combat 18 herum ins Visier zu nehmen und den Repressionsdruck auszuweiten. Als im Jahr 2000 „Blood&Honour“ in Deutschland verboten wurde, blieben die rechtsterroristischen Netzwerke bestehen, aus denen der NSU und sein Netzwerk entwuchsen. Auch der mutmaßliche Mörder Walter Lübckes, Stefan E., verkehrte im Umfeld von Combat 18.

„Wenn es in Deutschland zu rechtsterroristischen Anschlägen kommt, dann stehen sie häufig in Verbindung zu den bestehenden Combat 18-Netzwerken. Der Rechtsextremismus orientiert sich immer stärker in losen Netzwerken, die stärker ins Visier genommen werden müssen.“, führt Reinfrank aus. „Rechtsterrorismus beginnt nicht erst, wenn sich Menschen in festen Gruppen zusammenschließen. Immer häufiger beteiligen sich Menschen an rechtsterroristischen Gewalttaten und Planungen, ohne dass sie Teil fester rechtsextremer Gruppen sind.“

Combat 18 übernimmt in Deutschland eine Scharnierfunktion für diese losen Netzwerke und zum internationalen Rechtsterrorismus durch Infrastruktur, Geld und globale Vernetzung.

„Das Verbot von Combat 18 muss Teil einer umfassenden Strategie der Repression und Zerschlagung von rechtsterroristischen Netzwerken sein, die seit den 90er Jahren bestehen. Verbote haben aber auch Grenzen, deshalb braucht es immer auch eine umfassende Prävention von Rechtsextremismus“, ergänzt Reinfrank.

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