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Stellungnahme zur Ermittlungsarbeit bei Hate Speech #Polizeikontrolle vom „Netzwerk Hate Speech“

Bild von Mika Baumeister via Unsplash

Mit unserem Projekt „re:set – Jugend gegen Hass im Netz in Sachsen“ engagieren wir uns Netzwerk „Hate Speech“ Sachsen. Das Netzwerk reagiert mit einer Stellungnahme auf die Recherchen des ZDF Magazin Royale zum Thema „Wo die deutsche Polizei bei der Verfolgung von Straftaten im Internet versagt“.

Das ZDF Magazin Royale vom 27.05.22 hat deutlich gemacht, dass es erheblichen Nachholbedarf bei Strafverfolgungsbehörden bundesweit bezüglich der Verfolgung von Hate Speech gibt. Besonders die sächsischen Strafverfolgungsbehörden fielen erneut negativ auf. Nachzusehen auf: https://www.youtube.com/watch?v=Xdm8SG8_v0I

Die Auseinandersetzung mit Strafverfolgungsprozessen im Internet ist wichtig, denn strafbare Äußerungen sind eine akute Bedrohung für die freie Meinungsäußerung im Netz. Sogenannte Hassrede richtet sich gegen Einzelpersonen oder gesellschaftlichen Gruppen und zielt darauf ab, diese zu beleidigen, abzuwerten, zu bedrohen oder anzugreifen. Dies kann drastische Konsequenzen für direkt Betroffene haben, zum Rückzug aus digitalen Kommunikationsräumen führen und menschenfeindlichen Akteur:innen Auftrieb geben. Hassrede bietet außerdem den Nährboden für analoge Angriffe und bestärkt Täter:innen in ihren Vorhaben, Menschen tätlich anzugreifen.

Da Hassrede den gesellschaftlichen Diskurs zu Gunsten einer hetzenden Minderheit verschieben kann und somit einen direkten Angriff auf die Demokratie darstellt, müssen Strafverfolgungsbehörden in der Lage sein, Hassrede im Netz zu erkennen und konsequent zu verfolgen. Um verlässlich und angemessen auf Strafanzeigen reagieren zu können, braucht es gut ausgebildete und sensibilisierte Fachkräfte in den Bereichen Polizei & Justiz. Ein professionelles Erkennen, Ermitteln und Verurteilen von strafbarer Hassrede oder strafbarer Hasspostings sollte dabei als unabdingbare Handlungskompetenz im Fokus stehen. Dazu gehört gleichermaßen, Hassbotschaften auf digitalem Wege anzeigen zu können, auch anonym.

Die Debatte darum sollte jedoch nicht bei polizeilichen Strafverfolgungsprozessen stehenbleiben. Eine professionelle Beratung und Begleitung für Betroffene von Hass im Netz ist unabdingbar. Dafür stehen Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt zur Verfügung. Um dies flächendeckend weiterhin garantieren zu können, muss sichergestellt sein, dass die Beratungsstellen personell und finanziell gut aufgestellt sind, um auf den wachsenden Beratungsaufwand reagieren zu können.

Die zivilgesellschaftlichen Akteur:innen aus unserem Netzwerk setzten sich zudem für eine menschenrechtsorientierte digitale Zivilgesellschaft ein, die konsequent auf Hassrede im Netz reagieren kann, beispielsweise durch couragierte Gegenrede oder Solidarisierung mit Betroffenen. Denn Hasspostings und menschenfeindliche Äußerungen können auch diskriminieren und extrem rechte Inhalte verbreiten, wenn sie nicht strafbar sind.

Wir möchten als Netzwerk deutlich machen, dass Betroffene von rechter Hassrede nicht allein gelassen werden, sondern ihre Bedürfnisse und Anliegen ernst genommen werden.

Wenn Menschen von Hassrede im Netz betroffen sind, können Sie sich an die folgenden Beratungsstellen in Sachsen wenden und psychosoziale Beratung und Unterstützung bei der Beweissicherung, Dokumentation und Anzeigenerstattung erhalten.

Beratungsangebot:

www.raa-sachsen.de/support/beratung

www.raa-sachsen.de/onlineberatung

weiterführende Informationen:

www.raa-sachsen.de/support/hatespeech

www.amadeu-antonio-stiftung.de/flyerreihe-was-tun-gegen-hate-speech-38915/

Bildungsangebote:

www.amadeu-antonio-stiftung.de/projekte/reset/


Das Netzwerk »Hate Speech« Sachsen existiert seit Juli 2020 und wird von der Koordinierungsstelle Medienbildung koordiniert. Zielsetzungen sind u.a. Erarbeitung von Empfehlungen, Aufruf zu Aktionen der Gegenrede, Bedarfsanalyse, Liste an Akteurinnen und Akteure, Stellungnahmen, Vernetzung und Erfahrungsaustausch. Weitere Infos

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