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Razzien, Anklagen, Verbote – Endlich aus Fehlern gelernt?

Bildrechte: Pixabay/William Cho

„Betroffenheit reicht längst nicht mehr. Hanau fordert vor allem Aufrichtigkeit. Aufrichtigkeit vom Staat, der sich eingestehen muss, die rechtsextremistische Gefahr lange unterschätzt zu haben“, sagte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, als er  die Bundestagsdebatte  zum rassistischen Anschlag in Hanau eröffnet. Einen Monat nach dem Attentat scheint durch die Corona-Pandemie für viele in Vergessenheit geraten zu sein, dass erst vor kurzem zehn Menschen in Deutschland durch einen rechtsextremen Täter ermordet wurden, neun von ihnen aus rassistischen Motiven. Den mahnenden Worten müssten jetzt auch Taten folgen – das war der zumindest verbale Minimalkonsens der politischen Kommentatoren, Sicherheitsbehörden und Bundestagsdebatten. Was folgte auf die initiale Sprachlosigkeit und spätere Betroffenheit?

Am 03. März sorgte die Staatsanwaltschaft Flensburg mit Razzien gegen den Aryan Circle für Aufsehen. Am 19. März folgte das Verbot der Reichsbürgervereinigung- „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ und am 24. März wurden mehrjährige Haftstrafen gegen die Mitglieder von “Revolution Chemnitz” verhängt. Vor Hanau wurde im Januar die rechtsterroristische Vereinigung Combat 18 verboten. Aber was bedeuten die jeweiligen Verbote? Welche stellen tatsächlich einen politische Neuorientierung dar, welche waren längst überfällig?

Symbolische Geste? Das rechtsextreme Netzwerk Combat 18 wird verboten

Im Falle des deutschen Ablegers des militanten rechtsextremen Netzwerks Combat 18, wurde spätestens Seit der Ermordung von Walter Lübcke im Juni 2019 wurde über ein Verbot des deuntschen Ablegers von “Combat 18” diskutiert. Bis ins Jahr 2009 soll Lübcke-Mörder Stephan E. Kontakte zur Gruppierung gepflegt haben. Direkt nach der Tat kündigte Innenminister Horst Seehofer an, Verbote rechtsextremer Vereine zu prüfen. Doch die Mitglieder von Combat 18, dem “bewaffneten Arm” des international vernetzten Blood and Honour Netzwerks, hatten viel Zeit, sich auf ein mögliches Verbot vorzubereiten: Bereits seit dem Verbot des deutschen Blood and Honour Ablegers im Jahr 2000,mussten die Mitglieder mit einem Verbot rechnen. Durch die Ankündigung des Verbots und den langen Prüfprozess, droht die “Zerschlagung” von Combat 18 nur symbolisches Handeln zu bleiben.

Ein (spätes) Zeichen setzen? – Razzien gegen den “Aryan Circle Germany” 

Längst überfällig war das Vorgehen der Sicherheitsbehörden gegen den „Aryan Circle Germany“. Das rechtsextreme Netzwerk steht unter Verdacht, sich als Nachfolgeorganisation des 2015 verbotenen Vereins „Sturm 18“ organisiert zu haben. Der Gründer beider Organisationen ist der mehrmals vorbestrafte und polizeibekannte Neonazi Bernd T. Er suchte bereits in den 1990er Jahren Kontakt zu Beate Zschäpe und begann nach seiner Haftstrafe, in seiner Heimatstadt Bad Segeberg einen „Aryans“-Ableger aufzubauen. Über Monate hinweg wurden in der Stadt daraufhin Migrant*innen bedroht und Menschen der Initiative „Segeberg bleibt bunt“ angegriffen. Auch wenn ein früheres Eingreifen zum Schutz der Betroffenen wünschenswert gewesen wäre, ist zu begrüßen, dass das erste Verfahren gegen ein Mitglied zeitnah begann: Nach den Hausdurchsuchungen am 3. März folgte der Prozessauftakt gegen Marcel S. schon am 23. März 2020  – trotz des Versuches der Verteidigung, die Verhandlung wegen Corona aussetzen zu lassen.

Zu lange unterschätzt? – Die Reichsbürger Gruppe “Geeinte deutsche Völker und Stämme” wird verboten

Auch die Gefahr durch den antisemitischen und rassistischen Reichsbürger-Vereins „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ und seiner Teilorganisation „Osnabrücker Landmark“ wurde von Sicherheitsbehörden lange unterschätzt. Die Razzien bei der ca. 120 Mitglieder zählenden Vereinigung führten Schrotflinten, Armbrüste, Macheten und Zwillen zutage. Einmal mehr wird deutlich, dass Reichsbürger ihr rechtsextremes Weltbild auch mit Gewalt durchsetzen. Umso wichtiger ist es, sie nicht weiter zu verharmlosen. Martina Renner, Bundestagsabgeordnete der Linken im Bundestag betont, dass “Die Reichsbürger” wie auch andere rechtsextreme Bewegungen besonders auf Krisensituationen wie Corona warten. Ein Katastrophenfall, in dem der Staat die Kontrolle verliere, sei für ein Erhebung von Rechts prädestiniert. Umso entscheidender seiist es, in Zeiten von Corona den rassistischen und antisemitischen Vorstellungen der Reichsbürger  entschlossen entgegenzutreten.

Generalbundesanwalt Peter Frank: “Eine terroristische Organisation wie den NSU  darf es nicht mehr geben.” 

Es gibt auch Entwicklungen, die Hoffnung machen und andeuten, dass staatliche Behörden durchaus aus den Fehlern des NSU-Komplexes lernen können und den Schutz aller in Deutschland lebenden Menschen ernstnehmen. Positiv hervorgetan hat sich hier die Generalbundesanwaltschaft. Viel früher als in der Vergangenheit ist man bereit, direkt einzugreifen und  Verfahren an sich zu ziehen, wenn erkennbar wird, dass Aktionen auf die politisch motivierte Tötung von Menschen zielen. Das Verfahren gegen die Gruppe Freital im Jahr 2015, das die Bundesanwaltschaft gegen landespolitische Interessen an sich zog, hat damit Modellcharakter.

Hohe Haftstrafen für Revolution Chemnitz

So auch im Fall der Gruppe Revolution Chemnitz, einer Gruppe Männer, die nach dem Tod von Daniel H. in Chemnitz im Spätsommer 2018 per Telegram verschiedene Terroranschläge und den Umsturz in Deutschland planten. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Anklage nach § 129 StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung) und erkannte damit die “terroristische Zielsetzung” der geplanten Taten an. Vor wenigen Tagen kam es nun zum Prozess trotz globaler Corona Pandemie, auf die sich die Angeklagten teilweise beriefen, um mildernde Umstände zu erwirken. Die Mitglieder von Revolution Chemnitz wurden zu Haftstrafen von zwei bis fünfeinhalb Jahren verurteilt.

Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Generalbundesanwaltschaft erkannt hat, was Teile von Polizei und Sicherheitsbehörden noch immer leugnen: Planen und Bekenntnis zu politisch motivierten Tötungen sind eng mit der Umsetzung verbunden. In der Justiz scheint sich eine Trendwende abzuzeichnen. Wer wie die rechtsterroristischen Gruppierungen Oldschool Society, Revolution Chemniz oder die Gruppe Freital den politisch motivierten Mord an Minderheiten, Geflüchteten und Migrant*innen plant, wird mit der vollen Härte des Rechtsstaats verfolgt.

Endlich aus Fehlern lernen? 

Auch wenn es optimistisch stimmt, dass die Forderung nach der konsequenten Verfolgung rechtsextremer Gewalt endlich Gehör findet, ist es nicht ausreichend, nur juristisch gegen  Netzwerke vorzugehen. Betroffene rechtsextremer Gewalt müssen aktiv gestärkt werden. Bei der Aufklärung von Hasskriminalität muss die Betroffenenperspektive früh ins Zentrum gerückt werden. Dazu gehört die Pflicht in Verwaltung und Polizei, Schule und Betrieb, Zivilgesellschaft und unter Medienschaffenden, Kompetenzen zu schaffen, um rassistisches Verhalten und diskriminierende Strukturen zu erkennen. Zudem muss der Schutz für gefährdete Räume wie Synagogen und Moscheen vom Staat sichergestellt werden und Initiativen gestärkt werden, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren. Nur so werden die Verbote nicht Symbolhandlungen bleiben.

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