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Stellungnahme

Rückblick: Tageskongress „Hassgewalt begegnen – Betroffene stärken“

Am 13. Februar organisiert CURA gemeinsam mit der Amadeu Antonio Stiftung den Tageskongress „Hassgewalt begegnen – Betroffene stärken“ in Berlin.

Bis auf den letzten Platz ist der große Saal im Roten Rathaus gefüllt. Am 13. Februar hatte die Amadeu Antonio Stiftung zu einem Tageskongress geladen, um über die Strafverfolgung von Hasskriminalität zu diskutieren. Es sollte darum gehen, wie die Perspektiven der Betroffenen gestärkt werden können. Eine Woche vor dem Anschlag von Hanau versammelten sich mehr als 250 Vertreter*innen von Opferverbänden, Justiz, Ermittlungsbehörden und Zivilgesellschaft. Ihr Ziel: Miteinander ins Gespräch zu kommen.

Das ist bitter nötig. Viel zu selten wird Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit als Tatmotiv von den Ermittlungsbehörden ernstgenommen. Rassismusexpert*innen dringen mit ihrem Wissen nur in Ausnahmefällen bis in die Polizeischulen durch. Ob die Staatsanwaltschaften und Gerichte Lehren aus der Selbstenttarnung des NSU gezogen haben, ist ungewiss.

Indes beschränkt jede Erfahrung von Hasskriminalität die Adressierten in ihrem Alltag. „Das versetzt in Angst und Schrecken, weil die Betroffenen damit rechnen müssen, jederzeit angegriffen zu werden“, erklärt Mehmet Daimagüler, Nebenklageanwalt im NSU-Prozess. Das Sicherheitsempfinden der Opfer verändere sich fundamental. Aber wie kann das Vertrauen der Betroffenen in die Ermittlungsbehörden und den Rechtsstaat zurückgewonnen werden? Was müssen Polizei, Verwaltungsbehörden und Justiz tun? Die zehn zentralen Forderungen, welche in den zahlreichen Inputvorträgen und Paneldiskussionen entwickelt wurden, fassen wir hier zusammen.

1. Hassverbrechen ausermitteln

Hassverbrechen dürfen aufgrund des hohen öffentlichen und gesamtgesellschaftlichen Interesses nicht eingestellt werden. Dies muss klar in die Öffentlichkeit kommuniziert werden, um Signalwirkung in den betroffenen Communities zu entfalten und (potentielle) Täter*innen abzuschrecken.

2. Hassmotive aktiv ausschließen

Wenn Betroffene einer Straftat oder deren Angehörige Rassismus bzw. andere Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als Motiv vermuten, oder ein anders begründeter Anfangsverdacht vorliegt, muss dem Verdacht in den weiteren Ermittlungen zwingend nachgegangen werden. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit als Motiv muss aktiv ausgeschlossen werden, wie es etwa in Großbritannien Praxis ist.

3. Veränderte Bedrohungslage anerkennen und Schutz potentieller Opfer erhöhen

Für von Rassismus Betroffene, aber auch für viele Politiker*innen, Journalist*innen und zivilgesellschaftlich Engagierte gehört eine durchgängig erhöhte Bedrohungslage zum Alltag. Wenn Sicherheitsbehörden Erkenntnisse zu konkreten Gefahren vorliegen (z.B. Feindeslisten), müssen potentielle Opfer umgehend, aktiv und umfassend informiert werden. Mit dieser Information müssen fundierte Einschätzungen der konkreten Bedrohungslage sowie umfassende Informations- und Beratungsangebote zu Sicherheitsfragen und möglichen juristischen Schritten bis hin zu psychologischer Begleitung einhergehen. Gegebenenfalls sind Betroffene unter Polizeischutz zu stellen.

Zudem ist der Zugang zu Melderegistersperren deutlich zu vereinfachen, etwa durch einen standardisierten Prozess mit geringerer Beweislast und nicht wie bisher mit dem Nachweis von explizit formulierten, personenbezogenen Gewaltandrohungen. Letzteres schließt implizite Bedrohungen und Bedrohungen von Gruppen und Organisation in einer Weise aus, die nicht der aktuellen Bedrohungslage angemessen ist.

4. Betroffene über Ermittlungsverfahren informieren

Wer eine Anzeige zu Hasskriminalität gestellt hat, muss regelmäßig zum Stand seines Verfahrens informiert werden, statt nach Monaten einen unbegründeten Einstellungsbescheid zugestellt zu bekommen. Die unzureichenden Informationen über den Verlauf des Ermittlungsverfahrens und Gründe der Einstellung führt zu einer hohen Verunsicherung und schwächt das Vertrauen in die Ermittlungsbehörden.

5. System von Ansprechpersonen und Beauftragten in den Ermittlungsbehörden reformieren

Das System der Ansprechpersonen und Beauftragten in Polizei und Staatsanwaltschaften braucht eine klarere Systematik und eine transparente und ausdifferenziertere Aufgabenformulierung. Stellen, die dezidiert zu Fällen von Hasskriminalität arbeiten, müssen direkt der Leitungsebene unterstehen, einheitlich mit Ressourcen und Befugnissen ausgestattet sein und über weitreichende Kompetenzen verfügen. Dazu gehört etwa die Möglichkeit, aktiv Fälle an sich zu ziehen oder weitere Ermittlungen anzuordnen. Analog zu den Antisemitismusbeauftragten bei Polizei und Staatsanwaltschaft braucht es auch Beauftragte für Rassismus.

6. Schwerpunktgerichtskammern und Schwerpunktstaatsanwaltschaften einrichten

Auch in der Justiz braucht es Stellen, die schwerpunktmäßig zu Hassgewalt arbeiten und aktiv Fälle an sich ziehen können. Sie stellen sicher, dass Expertise zum Themenfeld entwickelt und gebündelt wird. Ergibt sich im Laufe eines Verfahrens ein Verdacht auf politisch oder menschenfeindliche Motivation, muss der Fall den Schwerpunktstellen zur Prüfung vorgelegt werden.

7. Rassismus und andere Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vor Gericht klar benennen

Ein zentrales Motiv für Betroffene von Hasskriminalität, sich den Belastungen eines Gerichtsprozesses auszusetzten, ist das Bedürfnis nach der gesellschaftlichen Anerkennung ihrer gewaltvollen Exklusionserfahrungen. Gelingt sie, kann damit die Verarbeitung der traumatischen Erlebnisse unterstützt werden.

Es ist deshalb wichtig, Richter*innen aller Instanzen für eine klare Benennung von menschenfeindlichen Tatmotiven zu sensibilisieren, auch wenn diese „nur“ tatbegleitend oder –eskalierend waren. Beispiele hierfür sind eine konsequentere Anwendung des § 46 Abs. 2 zur Strafzumessung, sowie eine explizite Berücksichtigung von Hassmotiven in der Formulierung von Gerichtsurteilen.

Weiterhin müssen Richter*innen aller Instanzen dafür sensibilisiert werden, dass sie die Möglichkeit haben, Nachermittlungen anzuordnen, wenn sich vor Gericht Hinweise auf eine vorurteilsbasierte Tatmotivation ergeben und diese im bisherigen Ermittlungsverfahren nicht beachtet wurden.

8. Interne Ermittlungen in den Sicherheitsbehörden intensivieren

Rechtsextreme Netzwerke und Einzelpersonen in Polizei und Sicherheitsbehörden sind nicht nur eine große Gefahr für die Sicherheit aller Bürger*innen in Deutschland. Auch erschüttern sie grundlegend das Vertrauen von Betroffenen in die Fähigkeiten der Behörden, sie zu schützen und in der Wahrnehmung ihrer Rechte als Opfer von Straftaten zu unterstützen. Interne Ermittlungen müssen deshalb intensiviert werden und dienstliche und strafrechtliche Konsequenzen müssen der Schwere der Vorfälle angemessen und öffentlich nachvollziehbar sein.

9. Polizist*innen und Jurist*innen systematisch aus- und fortbilden

Struktureller Rassismus und andere Formen von alltagswirksamen Abwertungsideologien sind der Hauptgrund dafür, dass sich Opfer von Hassgewalt nicht vertrauensvoll an die Behörden wenden und vor Anzeigen häufig zurückschrecken. Gerade Beamt*innen der mittleren Dienstebene, die im Alltag Anzeigen aufnehmen und Vernehmungen durchführen, müssen noch während der Ausbildung verbindlich zu Hassgewalt und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit geschult und sensibilisiert werden. Zudem muss besonders der Eintritt in den Polizeidienst mit Fortbildungen, Supervision oder Sozialarbeit begleitet werden. Nur so kann verhindert werden, dass interne Polizeikultur (Cop Culture) und Korpsgeist die Ausbildungsinhalte in den Hintergrund treten lassen.

Ebenso müssen Formen von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als fester Bestandteil in die juristische Ausbildung integriert werden und systematische Weiterbildungsformate für Richter*innen angeboten werden, die über vereinzelte, unregelmäßig stattfindende Veranstaltungen hinausgehen.

10. Verlässliche Datenbasis schaffen

Bisher fehlen Dunkelfeldstudien zu den Fallzahlen von Hasskriminalität. In diesen müssen die Fälle von Gewalt gegen die unterschiedlichen betroffenen Communities einzeln aufgeschlüsselt werden.

Außerdem braucht es repräsentative und präzise Einstellungsforschung in Polizei und Justiz. Die Bewertung der Ergebnisse muss der gewichtigen gesellschaftlichen Rolle und außerordentlichen Machtposition der Befragten Rechnung tragen: Zustimmungswerte zu antidemokratischen Einstellungsmustern, die jenen in der Gesamtgesellschaft ähneln, sind innerhalb von Sicherheitsbehörden und Justiz nicht akzeptabel.

Die Tagung wurde von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus und der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert.

 

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