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Stellungnahme

10 Forderungen nach Hanau

(c) Ivan Radic

1. Rassismus benennen

Noch immer wird Rassismus verharmlost. Es ist Zeit, ihn als solchen zu benennen und nicht als Phänomen am rechten Rand abzutun. Rassismus ist tief in der Mitte unserer Gesellschaft verankert. Das anzuerkennen ist Grundlage, um wertvolle Präventionsarbeit zu leisten. Rassismus zu benennen bedeutet auch, die rassistische Stigmatisierung vermeintlich oder tatsächlich migrantischer Orte anzuerkennen. So wurden Shisha-Bars im Kontext von Diskursen der organisierten Kriminalität verortet und als anders markiert.

2. Forderungen der NSU-Untersuchungsausschüsse umsetzen

Noch immer warten zahlreiche Empfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse auf ihre Umsetzung. Die offen gebliebenen Forderungen müssen umgehend evaluiert und zur Praxis werden. Es dürfen nicht noch mehr Menschen der Beratungsresistenz der deutschen Justiz und Strafverfolgung geopfert werden.

3. Rechte Gewalt konsequent verfolgen

Noch immer fühlen sich Rechtsextreme allzu sicher, wenn sie Straftaten begehen – und das mit gutem Grund. Viel zu oft werden Strafverfahren in Fällen von Hasskriminalität frühzeitig eingestellt, sei es aufgrund von mangelnder Sensibilität für Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit oder gezielt rassistischen Praktiken in den Behörden. Und selbst wenn Täter*innen verurteilt werden, bleibt die Durchführung der Haftbefehle mangelhaft. Erscheinen die Verurteilten nicht zu ihrer Haftstrafe, passiert häufig schlichtweg nichts. So kann es nicht weitergehen. Der Verfolgungsdruck bei rechter Gewalt muss höher werden, um Rassist*innen vor weiteren Taten abzuschrecken.

4. Betroffene digitaler Gewalt stärken

Indes trägt der digitale Raum massiv zur Radikalisierung bei. Dabei spielen Algorithmen den Rechtsextremen in die Hände: Je radikaler der Post, desto öfter wird er ausgespielt. In der Anonymität der Sozialen Medien können Rassist*innen ihrem Hass beinahe einhaltslos freien Lauf lassen. Und selbst wenn es zum Prozess kommt, können sie sich – wie die jüngsten Urteile gegen Sawsan Chebli und Renate Künast demonstrieren – auf einen überaus umfassenden Begriff der Meinungsfreiheit berufen. Das ermutigt, weiter zu hassen.

Betroffene von Hassrede hingegen bleiben mit ihren Erfahrungen viel zu oft allein. Spezialisierte Beratungsstellen für digitale Gewalt gibt es bisher nur sporadisch. Die Mittel fehlen, um flächendeckende, professionelle Arbeit zu leisten. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Zudem gilt es, Projekte zur Deradikalisierung von potenziellen Täter*innen im Netz zu unterstützen.

5. Demokratie wehrhaft machen

Klein klein hilft nicht mehr, unsere Demokratie muss endlich systematisch geschützt werden. Brandenburg hat bereits 2013 vorgemacht, wie das gehen kann: Das Bundesland hat den Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus in seine Verfassung geschrieben. Auch Sachsen-Anhalt hat seine Verfassung modernisiert. Das muss nun auch auf Bundesebene passieren.

Es ist an der Zeit, Antirassismus und Demokratieförderung als Staatsauftrag ins Grundgesetz mit aufzunehmen. Gleichzeitig ist eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erforderlich. Zentral ist hier die Einführung des Verbandsklagerechts. Nur so kann Menschen, die ohnehin schon von Diskriminierung betroffen sind, die emotionale Belastung eines Gerichtsverfahrens erspart werden.

6. Schutz für gefährdete Orte ausbauen

In der Folge von Hanau warnen Expert*innen vor Nachahmertaten: Rechtsextreme würden durch den Anschlag inspiriert und motiviert, es dem Attentäter gleich zu tun. Bereits jetzt zeigt sich, dass die Expert*innen Recht behielten. Seit Hanau wurden bereits mehrere Shisha-Bars beschossen, der Vorsitzende des Moscheenverbands Ditib angegriffen und eine Moschee mit Hakenkreuzen beschmiert.

Orte, die als migrantisch gelesen werden, sind jetzt besonders gefährdet. Deswegen gilt es, sie verstärkt unter Polizeischutz zu stellen. Zudem müssen muslimische und jüdische Einrichtungen und ihre Repräsentant*innen in besonderem Maß geschützt werden – beispielsweise durch die dauerhafte Präsenz von Polizist*innen vor Moscheen und Synagogen. Erst vor wenigen Monaten wurde ein Massaker an der jüdischen Gemeinde von Halle nur verhindert, weil die Eingangstür dem Beschuss des Terroristen standhielt. Sicherheitspolitische Maßnahmen können aber nur ein Teil der Antwort sein.

7. Null Toleranz für Rechtsextreme in Sicherheitsbehörden und Bundeswehr

Denn Sicherheitsbehörden sind Teil des Problems. Die mehrfachen Drohschreiben an die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız wurden von einem Polizeicomputer aus dem Frankfurter 1. Revier verschickt. Die Zahl der Rechtsextremen in der Bundeswehr ist laut Zahlen des militärischen Abschirmdienst im Jahr 2019 massiv gestiegen. Unabhängig davon, ob der sprunghafte Anstieg tatsächlich auf steigende Zahlen oder auf eine bis dato unzureichende Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden zurückzuführen ist, ist diese Entwicklung besorgniserregend. Rechtsextreme Strukturen in der Bundeswehr müssen konsequent aufgedeckt und verfolgt werden. Zudem müssen rassistische Routinen in Sicherheitsbehörden und Bundeswehr durchbrochen werden.

8. Zivilgesellschaft stärken

In diesen Zeiten sollte die Stärkung all jener, die sich gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit engagieren, eine Selbstverständlichkeit sein. Die Realität sieht anders aus: Mehr als 120 Initiativen mussten Ende letzten Jahres gegen die Umstrukturierung des Bundesprogramms Demokratie leben! kämpfen. Anstatt wertvolle Projektarbeit leisten zu können, bangten sie um ihre Weiterfinanzierung. Ende Februar kam dann die nächste Hiobsbotschaft. Der Nichtregierungsorganisation Attac wurde die Gemeinnützigkeit entzogen. Für andere zivilgesellschaftliche Organisationen bedeutet das vor allem eines: Rechtsunsicherheit. Finanziell hätte der Verlust der Gemeinnützigkeit für die meisten Initiativen und Organisationen massive Folgen.

Bereits im Jahr 2013 forderte der NSU-Untersuchungsausschuss ein Demokratiefördergesetz, mit dem Antidiskriminierungsprojekte endlich langfristig und nachhaltig unterstützt werden können. Ein solches Gesetz ist längst überfällig, damit die Rechtsextremismusprävention nicht an finanziellen Unwägbarkeiten scheitert. Darüber hinaus ist eine Novellierung des Gemeinnützigkeitsrechts dringend notwendig.

9. Diversitätskompetenz auf die Agenda setzen

In Verwaltung und Polizei, Schule und Betrieb, Zivilgesellschaft und unter Medienschaffenden fehlt es häufig schlicht an Diversitätskompetenz, um rassistisches Verhalten und diskriminierende Strukturen zu erkennen. Zivilgesellschaftliche Akteure stellen bereits seit Jahren ihre Expertise zur Rassismusprävention zur Verfügung. Diese muss genutzt und Rassismusprävention zur gesamtgesellschaftlichen Querschnittsaufgabe werden.

10. Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte stärken

In einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel prangern Migrant*innenorganisationen an, dass Menschen mit Einwanderunsgeschichte im gesellschaftlichen Leben insgesamt und in politischen Institutionen im Besonderen massiv unterrepräsentiert sind. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen fordert unter anderem einen Patizipationsrat mit umfangreichen Befugnissen ähnlich zum deutschen Ethikrat. So gelangt Rassismusprävention endlich dauerhaft ganz oben auf die politische Agenda. Dieser Forderung schließt sich die Amadeu Antonio Stiftung an. Struktureller Rassismus, der den geistigen Nährboden für Hasskriminalität bildet, kann nur beseitigt werden, wenn Menschen mit Einwanderungsgeschichte in allen Sphären des gesellschaftlichen und politischen Lebens adäquat repräsentiert sind. Ein Kabinettsausschuss gegen Rechtsextremismus und Rassismus ist gut, wenn er nicht reine Symbolpolitik bleibt. Was wir brauchen, ist eine systematische Auseinandersetzung mit Rassismus.

In der Folge des Terroranschlags von Hanau formulierten Farhad Dilmaghani, Stephan Kramer und Matthias Quent einen Masterplan Rechtsextremismus. Gleiches beantragte die SPD-Fraktion Nordrhein-Westfalen im Düsseldorfer Landtag.

 

 

 

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