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Amadeu Antonio Stiftung darf Ex-AfD-Politiker Räpple als „erklärter Antisemit und Holocaust-Relativierer“ bezeichnen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden: Der ehemalige AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Räpple darf aufgrund seiner Äußerungen weiter als „erklärter Antisemit und Holocaust-Relativierer“ bezeichnet werden.

Stefan Räpple, damals noch AfD-Mitglied, sprach davon, dass es „heute nicht einmal mehr möglich [sei] zu fragen, ob sechs Millionen Juden in den KZ umgekommen sind oder ob es vielleicht doch nur viereinhalb Millionen waren.“ Räpple hat außerdem wiederholt den von ihm so genannten „Schuldkult“ gegenüber der Zeit des Nationalsozialismus angeprangert. Einen Auftritt des Bundespräsidenten in Yad Vashem kommentierte Räpple mit den Worten: “Bundespräsident Steinmeier hält eine Rede auf Englisch, weil er nicht die ‚Sprache der Täter‘ sprechen möchte. Schluß mit dem Schuldkult […]!”

Geschichtsrevisionismus und Antisemitismus: eine Agenda mit System

„Mit dem Urteil sendet das Gericht ein wichtiges Signal: Wer die Shoah relativiert und die Verbrechen des Nationalsozialismus kleinredet, muss in die Schranken gewiesen werden. In der Vergangenheit haben sich Gerichte immer wieder schwer damit getan, Antisemitismus zu benennen und zu sanktionieren. Man hat viel zu oft den Eindruck bekommen, dass der Vorwurf Antisemit zu sein, schwerer wiegt, als die antisemitischen Äußerungen selbst“, kommentiert Anetta Kahane von der Amadeu Antonio Stiftung. „Diese antisemitischen und geschichtsrevisionistischen Äußerungen sind nicht nur menschenfeindlich und geschmacklos, dahinter steckt auch eine Agenda mit System: Stefan Räpple arbeitet wie die gesamte AfD daran, die jüngere Deutsche Geschichte umzudeuten und einen Schlussstrich darunter zu ziehen.“

Viel zu oft wird von den Akteuren der “neuen Rechten” die Meinungsfreiheit in Bezug auf Antisemitismus bis an ihre Grenze ausgereizt: In der Regel wissen sie genau, wie weit sie gehen können, um mit ihren widerwärtigen antisemitischen Äußerungen einen kalkulierten Skandal auszulösen und eine klare Botschaft an die eigenen Reihen zu senden. Werden die Akteure dann klar benannt, verwehren sie sich scheinheilig gegen jeglichen Vorwurf des Antisemitismus. Sie scheuen es auch nicht, gegen die entsprechende Benennung mit juristischen Mitteln vorzugehen.

Räpple begehrte bereits im Oktober 2020 die Unterlassung dieser Äußerungen durch die Amadeu Antonio Stiftung, doch das Landgericht Baden-Baden wies die Klage zurück. Die Äußerung, die auf dem Portal belltower.news in der Berichterstattung über einen AfD-Parteitag getroffen wurde, beruht demnach auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun eine Berufungsklage Räpples zurückgewiesen.

Gemeinnützigkeit berührt nicht Recht auf freie Meinungsäußerung

Die vermeintliche Verleumdung war nur vorgeschoben, eigentliches Ziel von Räpple war es nach eigener Aussage, durch ein Urteil gegen die Stiftung deren Gemeinnützigkeit anzugreifen. So begründete er seine Berufung unter Anderem damit, dass die Finanzierung der Stiftung nicht hinreichend berücksichtigt worden sei. Die Stiftung erhält im Rahmen von Bundesprogrammen Zuwendungen für konkret durchgeführte Projekte. Aufgrund dieser Zuwendungen, so Räpple, gelte für die Stiftung das staatliche Neutralitätsgebot. Dem erteilte das Gericht eine Absage. Es hat ausdrücklich bestätigt, dass die Gemeinnützigkeit das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht berührt. Insbesondere das Portal belltower.news der Stiftung wird nicht durch staatliche Zuwendungen gefördert.

“Stefan Räpple wollte die Stiftung und damit Engagement für Demokratie und Menschenrechte nicht nur verunglimpfen, sondern mundtot machen. Dass das Gericht diesen plumpen Versuch vom Tisch gefegt hat, stärkt die politische Bildung und zivilgesellschaftliches Engagement”, fasst Anetta Kahane zusammen.

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