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In eigener Sache

Gericht bestätigt: Falschbehauptungen über Amadeu Antonio Stiftung sind rechtswidrig

Ein übersehenes Heft. Eine gezielte Hetzkampagne. Ein klares Urteil.

Bei einem Workshop an einer Schule im sächsischen Schleife geriet versehentlich ein Magazin mit sexualisierten Inhalten unter die Workshopmaterialien. Die Verantwortlichen handelten sofort – sie zogen das Material ein, brachen den Workshop ab und informierten die Schulleitung. Ein Fehler, der transparent aufgearbeitet wurde.

Doch rechts-alternative Medien wie NIUS und Apollo News griffen den Fall auf und verdrehten ihn systematisch zu einer gezielten bundesweiten Kampagne. Plötzlich stand die Amadeu Antonio Stiftung im Zentrum schwerwiegender Vorwürfe: Sie habe „hinter dem Projekt gesteckt“, sei inhaltlich verantwortlich gewesen, ja ihre Mitarbeitenden selbst hätten den Schüler*innen sogar pornografische Inhalte gezeigt.

Das alles ist falsch.

Was wirklich stimmt

Die Amadeu Antonio Stiftung hatte das Projekt mit 2.500 Euro gefördert – mehr nicht. An Konzeption oder Durchführung war sie zu keinem Zeitpunkt beteiligt, ihre Mitarbeitenden nicht Teil des Projekts. Die Verantwortung für den Vorfall lag ausschließlich beim Projektträger vor Ort. All das haben wir umgehend und klar kommuniziert.

Das Gericht spricht Klartext

Das Landgericht Berlin hat nun in zwei getrennten Verfahren entschieden: Die verbreiteten Behauptungen sind rechtswidrig. Apollo News und NIUS wurde gerichtlich untersagt, weiterhin zu behaupten, die Stiftung habe hinter dem Projekt gestanden oder dieses organisiert oder ihre Mitarbeitenden hätten Schüler*innen pornografische Inhalte gezeigt. Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro.

Das Gericht stellt damit klar: Es handelt sich bei diesen Behauptungen nicht um Meinungsäußerung, sondern um rechtswidrige Falschbehauptungen.

Ein Muster, das besorgt

Der Fall steht nicht für sich allein. Er zeigt exemplarisch, wie einzelne Vorfälle bewusst zugespitzt werden, um zivilgesellschaftliches Engagement insgesamt zu untergraben. Begriffe wie „Porno-Stiftung“ oder „Pedo-Stiftung“ zielen nicht auf Aufklärung – sie zielen auf Zerstörung von Vertrauen.

Lorenz Blumenthaler, Pressesprecher der Amadeu Antonio Stiftung, sieht darin einen Angriff, der weit über die eigene Organisation hinausgeht:

„Es ist notwendig – und es lohnt sich – sich juristisch gegen gezielte Falschbehauptungen und kampagnenhafte Angriffe rechts-alternativer Medien zu wehren. Wer Fakten verdreht, um zivilgesellschaftliches Engagement zu diskreditieren, greift mehr an als einzelne Organisationen: Es geht um das Vertrauen in unsere demokratische Kultur insgesamt. Das Gericht bestätigt: Zivilgesellschaft muss solche Angriffe nicht hinnehmen – sie kann und sollte sich entschlossen dagegen zur Wehr setzen.“

Klarheit schaffen – Verantwortung übernehmen

Unabhängig vom juristischen Verfahren gilt: Der Vorfall in Schleife hätte so niemals passieren dürfen, doch er wurde von den Verantwortlichen vor Ort transparent aufgearbeitet. Fehler müssen benannt und Konsequenzen gezogen werden.

Aber wer solche Vorfälle nutzt, um gezielt falsche Zusammenhänge herzustellen und Organisationen öffentlich zu diskreditieren, überschreitet eine klare Grenze.

Die Amadeu Antonio Stiftung wird sich auch weiterhin entschieden gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus einsetzen und sich gegen Angriffe wehren, die diese Arbeit delegitimieren sollen.

Thema: Allgemein

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